Gesundheitswesen: Bundesrat setzt Massnahmen zur Dämpfung des Kostenwachstums in Kraft

Bern, 03.12.2021 - Die ersten Massnahmen zur Kostendämpfung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) treten am 1. Januar 2022 in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 entschieden. Künftig werden alle Versicherten eine Rechnungskopie erhalten, im ambulanten Bereich wird eine nationale Tariforganisation ins Leben gerufen und bei Sanktionen eine maximale Bussenhöhe festgesetzt.

Die Massnahmen gehören zum ersten Kostendämpfungspaket und sind damit Teil des Kostendämpfungsprogramms des Bundesrats. Es hat zum Ziel, den Kostenanstieg in der OKP und den Prämienanstieg zu bremsen. Das Parlament hat die entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) am 18. Juni 2021 beschlossen.

Bessere Rechnungskontrolle

Die Rechnungskontrolle durch die Patientinnen und Patienten soll verbessert werden. Bisher erhielten sie insbesondere von Spitälern nicht systematisch eine Kopie ihrer Rechnung und konnten diese nicht kontrollieren. Künftig sind alle Leistungserbringer gesetzlich verpflichtet, der versicherten Person unaufgefordert eine Kopie der Rechnung zu übermitteln, die an den Versicherer geht. Die Übermittlung der Rechnung an die versicherte Person kann auch elektronisch erfolgen. Wird dies nicht eingehalten, können Sanktionen wie zum Beispiel Bussen verhängt werden.

Blockaden lösen: Nationale Tariforganisation

Um die Tarifverhandlungen zu professionalisieren und besser zu strukturieren, sollen die Tarifpartner eine nationale Tariforganisation für den ambulant-ärztlichen Bereich schaffen. Der Gesetzgeber hat eine Übergangsbestimmung von zwei Jahren für die Einsetzung der Organisation vorgesehen. Für den stationären Bereich existiert eine solche Organisation bereits. Heute kommt es bei den Tarifverhandlungen zwischen Leistungserbringern und Versicherern immer wieder zu Blockaden. In der Folge können veraltete Tarife nicht angepasst werden.

Weitere Massnahmen geplant

Weitere Kostendämpfungsmassnahmen des ersten Pakets treten voraussichtlich auf den 1. Januar 2023 in Kraft. Es handelt sich dabei um die Förderung von Pauschalen im ambulanten Bereich, die Datenbekanntgabe im ambulanten Tarifwesen und die Einführung von Pilotprojekten zur Eindämmung der Kostenentwicklung. Für diese Massnahmen ist eine Konkretisierung auf Verordnungsstufe notwendig. Dazu wird eine Vernehmlassung durchgeführt.


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