Bundesrat genehmigt nationale Tarifstrukturen

Bern, 03.12.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 die neue, schweizweit einheitliche Tarifstruktur für den stationären Bereich der Rehabilitation (ST Reha) genehmigt. Auch hat er die aktualisierten Versionen der nationalen Tarifstrukturen SwissDRG und TARPSY gutgeheissen und verlängert die Genehmigungen der Tarifverträge zur Vergütung einer innovativen Krebstherapie bis Ende 2022.

Die Revision der Spitalfinanzierung, die 2009 in Kraft getreten ist, sieht für alle stationären Bereiche die Einführung leistungsbezogener Pauschalen vor, die auf einer schweizweit einheitlichen Struktur beruhen.

Neue Tarifstruktur für stationäre Rehabilitation

Nachdem 2012 für den akutsomatischen Bereich die Tarifstruktur SwissDRG und 2018 für die stationäre Psychiatrie TARPSY eingeführt worden ist, tritt nun per Anfang 2022 auch für die stationäre Rehabilitation eine leistungsbezogene Tarifstruktur in Kraft, welche die Tarifpartner vereinbart und dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt haben.
Die neue Tarifstruktur ST Reha 1.0 ist ein Patientenklassifizierungssystem, welches die Zuteilung der Patienten in verschiedene Rehabilitations-Kostengruppen (RCG) ermöglicht. Jeder RCG werden relative Kosten (oder Kostengewichte) pro Tag zugewiesen. Die effektive Vergütung im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) ergibt sich aus der Multiplikation der relativen Kosten mit der Aufenthaltsdauer und dem Basisfallpreis (oder der Baserate). Letzteres wird zwischen den Leistungserbringern und den Versicherern in individuellen Tarifverhandlungen vereinbart.

Genehmigung SwissDRG und TARPSY

In der Tarifstruktur SwissDRG wird festgelegt, wie die stationären Leistungen im akutsomatischen Bereich der Spitäler und Geburtshäuser im Rahmen der OKP entschädigt werden. Im DRG-System (Diagnosis Related Groups) werden Behandlungsfälle nach medizinischen und ökonomischen Kriterien zu Gruppen zusammengefasst und durch Pauschalen vergütet. Spezielle und kostenintensive Leistungen werden durch Zusatzentgelte vergütet. Die vom Bundesrat genehmigte Version 11.0 wird per 1. Januar 2022 eingeführt.

Zudem hat der Bundesrat die Version 4.0 der schweizweit einheitlichen Tarifstruktur TARPSY genehmigt, welche ebenfalls ab 1. Januar 2022 anwendbar sein wird. Diese Tarifstruktur ermöglicht die Abgeltung stationärer psychiatrischer Behandlungen mittels leistungsbezogener Tagespauschalen, die von der OKP übernommen werden.

Verlängerte Tarifverträge für innovative Krebstherapie

Die autologe CAR-T-Zelltherapie ist eine innovative Behandlung, die bei der Krebsbekämpfung zur Anwendung kommt. Dabei werden die weissen Blutkörperchen der Patientinnen und Patienten so verändert, dass sie die Krebszellen erkennen und bekämpfen. Es handelt sich nicht um ein Arzneimittel im eigentlichen Sinn, sondern um eine medizinische Leistung. Der Bundesrat hat bereits zwei Tarifverträge befristet bis Ende 2021 genehmigt, um die Vergütung dieser Therapie durch die OKP zu einem reduzierten, vertraulichen Preis zu ermöglichen. Nun werden diese Genehmigungen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.


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