Ambulant vor stationär: Monitoring bestätigt Verlagerung

Bern, 06.12.2021 - Das zweite Monitoring zur Einführung einer Liste von ambulant durchzuführenden Eingriffen bestätigt die Verlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich. Dies ist das Fazit aus dem Monitoring, das das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) durchgeführt hat.

Seit Januar 2019 werden bei sechs Gruppen von Eingriffen die Kosten nur noch bei ambulanter Durchführung von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet. Begründete Fälle sind von dieser Regelung ausgenommen. Das EDI geht davon aus, dass eine ambulante Operation in medizinisch indizierten Fällen patientengerechter ist und weniger Ressourcen beansprucht. Mehrere Kantone hatten bereits zuvor eigene Listen eingeführt. Diese gehen teilweise über die sechs Gruppen der Eingriffe hinaus, die auf Bundesebene beschlossen wurden. Der Entscheid des EDI hatte zum Ziel, schweizweit die ambulante Durchführung zu fördern und bei sechs Gruppen von Eingriffen eine einheitliche Regelung für alle Versicherten in der Schweiz zu schaffen.

Pandemie beeinflusst Fallzahlen

Seit der Einführung des Monitorings vor zwei Jahren zeigt sich, dass die stationären Eingriffe abgenommen und ambulante Eingriffe zugenommen haben. Der gewünschte Verlagerungseffekt findet somit statt.

Das zweite Monitoring 2020 des OBSAN zeigt, dass der Rückgang der stationären Eingriffe im 2020 schwächer war als noch im Jahr zuvor. Auch die ambulanten Eingriffe sind 2020 im Vergleich zu 2019 etwas zurückgegangen (mit Ausnahme der Eingriffe an den Krampfadern). Es ist davon auszugehen, dass der Rückgang der ambulanten Eingriffe auf die pandemiebedingte Aufschiebung nicht dringender Operationen im Frühjahr 2020 zurückzuführen ist. Der Bericht des Obsan stellt fest, dass die Verlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich 2020 grundsätzlich weiterhin stattgefunden hat. Er bestätigt somit, dass die Massnahmen des Bundes auch im zweiten Monitoringjahr Wirkung zeigen. Der genaue Einfluss der Pandemie kann mit den zur Verfügung stehenden Daten allerdings nicht näher untersucht werden.

Stationäre Eingriffe: Begründung liegt nicht immer vor

Bei 43% (bei Hämorrhoiden) bis 95% (bei Kniearthroskopien) der 2020 stationär durchgeführten Eingriffe kann ein Grund identifiziert werden, weshalb die Behandlung stationär erfolgte. Es kann eine Grunderkrankung vorliegen. Oder es wird ein Mehrfacheingriff vorgenommen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Kniearthroskopie und eine Operation am Kreuzband gleichzeitig durchgeführt werden. 

Bei fünf bis zu 57 Prozent der ausnahmsweise stationär durchgeführten Eingriffe konnte jedoch keine Erklärung gefunden werden, weshalb sie stationär durchgeführt wurden. Allerdings gibt es einen kleinen Teil von Ausnahmekriterien, der nicht statistisch erfasst werden kann. Das Obsan weist deshalb darauf hin, dass die Ergebnisse mit Vorsicht zu interpretieren sind. Ob diese fehlenden Daten die ganze Differenz zu erklären vermögen, kann nicht untersucht werden.

Rückgang der Kosten

Das Monitoring zeigt weiter, dass die Gesamtkosten (ambulant und stationär) für die sechs Gruppen der Eingriffe auch 2020 leicht zurückgegangen sind. Während 2019 in der OKP der Rückgang der stationären Kosten durch den Anstieg der ambulanten Kosten kompensiert wurde, sind 2020 die Kosten für ambulante Eingriffe ebenfalls gesunken. Dies ist wahrscheinlich auf den pandemiebedingten Rückgang der ambulanten Eingriffe zurückzuführen.

Die Listen der sechs Gruppen der Eingriffe und der Ausnahmekriterien befinden sich in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV, Anhang 1a). Alle statistischen Daten zum Monitoring können auf der Website des Obsan abgerufen werden.


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