Neue kostenlose Beratungsstelle Chancengleichheit

Bern, 29.09.2021 - Organisationen und Institutionen, die Finanzierungsgesuche für Präventions- und Forschungsprojekte beim Tabakpräventionsfonds (TPF) oder beim Alkoholpräventionsfonds (APF) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) einreichen, werden durch eine neue Beratungsstelle Chancengleichheit unterstützt. Die beiden Fonds bezwecken damit, die Chancengleichheit in den von ihnen finanzierten Projekten und Programmen zu erhöhen.

Der TPF, der APF und die Sektion Chancengleichheit des BAG haben gemeinsam eine Beratungs¬stelle Chancengleichheit für Präventionsprojekte aufgebaut. Die Gesuchstellenden werden durch eine fundierte Beratung darin bestärkt und unterstützt, sich umfassende Überlegungen zur Chancengleichheit in ihren Angeboten zu machen und diese in ihren Projekten umzusetzen.

Unser Gesundheitssystem beruht auf dem Prinzip der Offenheit und Solidarität. Es soll für alle zugänglich sein – unabhängig von Alter, Geschlechtsidentität, Bildung, Herkunft, sozioökonomi¬schem Status oder sexueller Orientierung. Damit alle Menschen die gleichen Chancen erhalten, braucht es für die verschiedenen Bevölkerungsgruppen angepasste Massnahmen. Das heisst, Präventionsangebote sind so auszugestalten, dass sie auch von benachteiligten Bevölkerungs¬gruppen genutzt werden können bzw. an deren Bedürfnisse und Handlungsmöglichkeiten angepasst sind.

Gemeinsames Wirken von TPF, APF und BAG

Im Jahr 2020 wurde der Bericht zur «Chancengleichheit in der Gesundheitsförderung und Prävention in der Schweiz»  von Gesundheitsförderung Schweiz, BAG und der Schwei-zerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz herausgegeben. Mit dem Schweizerischen Roten Kreuz (SRK, migesplus.ch) konnte eine geeignete externe Anbieterin für die Beratungsstelle gefunden werden.

Neue Beratungsstelle Chancengleichheit des Roten Kreuz

Das Beratungsangebot ist eine unterstützende Dienstleistung für die gesuchstellenden Organisationen und Institutionen und kann schlank in den Gesuchsprozess der beiden Fonds integriert werden. Den Gesuchstellenden entstehen keine Kosten.
Hauptbestandteil des neuen Angebots: Die Gesuchstellenden analysieren zusammen mit einem Experten / einer Expertin den Aspekt Chancengleichheit in ihrem Projekt. Sie reflektieren den besseren Einbezug benachteiligter Bevölkerungsgruppen und erarbeiten mögliche Lösungen zur Erhöhung der Chancengleichheit.

Die Konsultation der Beratungsstelle wird für Finanzierungsgesuche an den TPF ab dem Einreichungstermin vom 30. Novem¬ber 2021 obligatorisch. Für kantonale Programme ist die Konsultation der Beratungsstelle empfohlen. Beim APF ist die Konsultation für reguläre Projekteingaben ab dem beim APF vom 31. August 2022 obligatorisch. Für Kleinprojekte ist die Konsultation freiwillig.

Die Beratungsstelle bietet ihre Dienstleitungen auch für weitere Gesuchstellende an.

Die Beratungsstelle läuft vorerst als Pilotprojekt über zwei Jahre.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Gesundheit (BAG), Tabakpräventionsfonds, +41 58 462 95 05, media@bag.admin.ch



Herausgeber

Tabakpräventionsfonds
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Bundesamt für Gesundheit
http://www.bag.admin.ch

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