Bundesrat schlägt Kostenübernahme von medizinischen Produkten aus dem Ausland vor

Bern, 01.09.2021 - Bezieht eine in der Schweiz durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) versicherte Person Mittel und Gegenstände im Ausland, werden die Kosten heute von der OKP grundsätzlich nicht übernommen (Territorialitätsprinzip). Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. September 2021 beschlossen, dass die Krankenversicherer die Kosten für bestimmte im Ausland bezogene Produkte wie Verbandmaterial oder Inkontinenzhilfen künftig vergüten sollen. Er hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) damit beauftragt, die entsprechenden Rechtsgrundlagen zu erarbeiten.

Der Vorschlag des Bundesrats basiert auf seinem heute publizierten Bericht zur Vergütung von privat im Ausland bezogenen Produkten der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL). Das Territorialitätsprinzip soll künftig für diejenigen Produkte aufgehoben werden, bei denen die Anforderungen zur Anwendung und Abgabe niedrig sind. Dazu gehören insbesondere Verbrauchsmaterialien wie Verbandmaterial oder Inkontinenzhilfen. Sie umfassen rund 60 Prozent der gesamten MiGeL-Vergütungen. Die neue Regelung soll für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gelten.

MiGeL-Produkte wie beispielsweise Prothesen, bei denen die Anforderungen betreffend Instruktion, Anwendung und individuelle Anpassungen hoch sind, sollen weiterhin nicht von der OKP vergütet werden, wenn sie im Ausland bezogen werden. Bei diesen Produkten besteht die Gefahr, dass die Instruktion oder die Anpassungen ungenügend sind und sie deshalb später in der Schweiz nochmals bezogen und vergütet werden müssten. Zudem können die Versicherer in der Schweiz nicht pauschal beurteilen, ob die Abgabe der MiGeL-Produkte im Ausland den Kriterien der Zweckmässigkeit und Wirksamkeit entspricht.

Der Bericht des Bundesrates wurde aufgrund der Motion 16.3169 «Vergütungspflicht der Krankenkassen für im Ausland eingekaufte Mittel und Gegenstände» von alt Nationalrätin Bea Heim erstellt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wurde mit den Vorbereitungsarbeiten zur Aufhebung des Territorialitätsprinzips bei spezifischen Produktgruppen der MiGeL beauftragt.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Gesundheit, Kommunikation, +41 58 462 95 05, media@bag.admin.ch


Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Bundesamt für Gesundheit
http://www.bag.admin.ch

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/das-bag/aktuell/medienmitteilungen.msg-id-84919.html