Coronavirus: Auswirkungen der Pandemie auf die Gesundheitskosten sind noch schwer zu beziffern

Bern, 23.06.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. Juni 2021 den Zwischenbericht zu den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Kosten im Gesundheitswesen verabschiedet. Der Zwischenbericht beinhaltet eine erste qualitative Auslegeordnung der Kosten, die während der Pandemie von Bund, Kantonen, Krankenversicherern und Versicherten für die medizinische Versorgung angefallen sind. Der Schlussbericht ist für Ende 2022 vorgesehen.

Der Ständerat hat den Bundesrat im April 2020 mit einem Postulat beauftragt, einen Bericht zu den Auswirkungen der Pandemie auf die Gesundheitskosten vorzulegen.
Da die Pandemie noch andauert und vorerst wenige Daten vorliegen, ist eine quantitative Auswertung nur sehr eingeschränkt möglich. Der vom Bundesrat verabschiedete Zwischenbericht beinhaltet daher nur eine erste, vorwiegend qualitative Auslegeordnung der finanziellen Auswirkungen der Pandemie auf die Gesundheitskosten. 

Die Kosten verteilten sich hauptsächlich auf Bund, Kantone, Versicherer und Versicherte. Die stationären Behandlungen machen einen bedeutenden Teil dieser Kosten aus. Sie werden zu 45 Prozent von der obligatorischen Krankenversicherung und zu 55 Prozent von den Kantonen getragen. Nach ersten Schätzungen, die auf Daten verschiedener Versicherungen beruhen, liegen für das Jahr 2020 die Kosten zulasten der obligatorischen Krankenversicherung zwischen 230 und 270 Millionen Franken und zulasten der Kantone zwischen 280 und 330 Millionen Franken. Ein Drittel dieser Kosten entfällt auf die Intensivpflege. 

Bund finanziert seine Teststrategie

Testen ist ein wichtiger Aspekt bei der Bekämpfung der Pandemie. Im Verlauf der Pandemie verteilten sich die Testkosten in unterschiedlichem Masse auf Kantone, Bund und obligatorische Krankenversicherung. Der von den Krankenversicherern getragene Teil beläuft sich zwischen März und Juni 2020 auf schätzungsweise 48 Millionen Franken.

In der Folge übernahm der Bund die gesamten Testkosten bei Personen, welche die Kriterien gemäss der Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus erfüllen. 2020 belief sich der Beitrag des Bundes auf 194 Millionen Franken. Der Bundesrat hat seine Teststrategie im März 2021 ausgeweitet. Der Bund übernimmt seither die Kosten von PCR-Nasen-Rachen-Abstrichen oder -Speicheltests, Antigen-Schnelltests, wiederholten Massentests sowie maximal fünf Selbsttests pro Person innerhalb von 30 Tagen. Für das Jahr 2021 hat der Bund dafür 2,4 Milliarden Franken budgetiert.

Kostenlose Impfung für die Bevölkerung

Auch die Impfung ist einer der wichtigsten Instrumente bei der Bekämpfung der Pandemie. Sie ist für die Bevölkerung kostenlos und wird von Kantonen, Bund und Krankenversicherern finanziert. Im Jahr 2020 gab der Bund 190 Millionen Franken für den Einkauf von Impfstoffen aus (inkl. Logistik). Für 2021 werden die Impfkosten zulasten der Versicherer auf 200 bis 250 Millionen Franken und zulasten des Bundes auf 1,2 Milliarden Franken geschätzt. Dieser Betrag beinhaltet hauptsächlich den Einkauf von Covid-19-Impfstoffen. Es ist noch zu früh, um die Impfkosten für die Kantone abzuschätzen.

Die Pandemie verursachte auch indirekte Kosten, die im Bericht nicht analysiert wurden. Dazu gehören beispielsweise die Contact Tracing-Massnahmen in den Kantonen oder die Implementierung von Krisenstäben in Spitälern und Verwaltungen.

Der für Ende 2022 vorgesehene Schlussbericht soll mehr quantitative Daten beinhalten und umfassender auf die Forderungen des Postulats eingehen. 


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