Krankenversicherung: strengere Reglementierung der Vermittlertätigkeiten
Bern, 19.05.2021 - Die Vermittlertätigkeiten in der Krankenversicherung sollen stärker reglementiert werden. An seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 hat der Bundesrat die Botschaft zur Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit verabschiedet. Die Vorlage soll dem Bundesrat die Kompetenz erteilen, bestimmte Punkte der Vereinbarung zur Vermittlertätigkeit zwischen den Versicherern für allgemeinverbindlich zu erklären. Die telefonische Kaltakquise wird damit verboten und die Vergütung der Vermittlerinnen und Vermittler begrenzt.
Gegenwärtig regeln die Versicherer die Tätigkeit ihrer Vermittlerinnen und Vermittler selbst und auf freiwilliger Basis. Während bestimmte der von den Versicherern festgelegten Regeln bis anhin nur für diejenigen Versicherer verbindlich sind, die sie unterzeichnen, erhält der Bundesrat durch die Gesetzesänderungen die Kompetenz, diese Regeln für alle Versicherer sowohl in der obligatorischen Krankenversicherung als auch in der Zusatzversicherung für allgemeinverbindlich zu erklären. Um dies zu ermöglichen, müssen die Versicherer beim Bundesrat ein Gesuch eingeben. Die Versicherer müssen 66% der OKP-Versicherten repräsentieren sowie 66% der Prämieneinnahmen im Bereich Zusatzversicherungen generieren.
Zu den betroffenen Regeln gehören die Begrenzung bei der Vergütung der Vermittlerinnen und Vermittler, ihre Ausbildung, das Verbot der telefonischen Kaltakquise sowie die Erstellung und Unterzeichnung eines Gesprächsprotokolls mit dem Kunden oder der Kundin. Die Versicherten müssen somit keine unerwünschten Anrufe von Versicherern mehr hinnehmen. Bei Nichteinhaltung sind Sanktionen vorgesehen.
Die Vorlage umfasst sowohl die externen als auch die über einen Arbeitsvertrag an den Versicherer gebundenen Vermittlerinnen und Vermittler. Sie erfordert eine Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG).
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