Kostendämpfung im Gesundheitswesen: Bundesrat beschliesst weiteres Vorgehen

Bern, 28.04.2021 - Der Bundesrat hat 2018 ein Kostendämpfungsprogramm lanciert, das zwei Massnahmenpakete beinhaltet. An seiner Sitzung vom 28. April 2021 hat er entschieden, die Einführung einer Zielvorgabe, die sich als Teil des zweiten Pakets in der Vernehmlassung befand, als indirekten Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative bis November 2021 zu verabschieden. Die Botschaft zum zweiten Kostendämpfungspaket wird im ersten Quartal 2022 verabschiedet.

Bei der Einführung einer Zielvorgabe in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) handelt es sich um eine zentrale Massnahme, um das Kostenwachstum in der OKP zu dämpfen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung entschieden, sie aus dem zweiten Paket herauszulösen und als alleinigen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für tiefere Prämien - Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)» der Mitte (der Partei «die Mitte») zu verwenden. Ursprünglich sollte das gesamte zweite Massnahmenpaket als Gegenvorschlag dienen.

Die Zielvorgabe schreibt vor, dass Bund und Kantone jährlich festlegen, wie stark die Kosten in der OKP höchstens wachsen sollen, zum Beispiel bei den stationären Behandlungen, den ambulanten Arztbehandlungen oder den Arzneimitteln. Sie beziehen dabei die wichtigsten Akteure mit ein. Die Akteure bestimmen in erster Linie, welche Massnahmen zu ergreifen sind, wenn die Vorgaben überschritten werden. Patientinnen und Patienten haben stets Zugang zu allen Leistungen der OKP. Heute fehlen systematische Überlegungen dazu, welches Kostenwachstum in den einzelnen Bereichen angemessen ist. Die Zielvorgabe erhöht die Transparenz, stärkt die Verantwortung und reduziert medizinisch unnötige Leistungen.

Die Zielvorgabe erfüllt auch die Anliegen der «Kostenbremse-Initiative» der Mitte. Sie zeigt auf, wie die vorgegebenen Wachstumsziele erreicht werden können, ohne dass eine Rationierung von medizinisch nötigen Leistungen stattfindet.

Rückmeldungen von Kantonen und Akteuren berücksichtigen

Der Bundesrat hat auf der Grundlage des Vernehmlassungsberichts entschieden, dass der Vorschlag für eine Zielvorgabe aus dem zweiten Kostendämpfungspaket herausgelöst und separat weiterverfolgt und verabschiedet wird. Es soll vertieft geprüft werden, wie die Kantone bei der Umsetzung der Massnahmen entlastet und die Prozesse bei der Festlegung der Kostenziele optimiert werden können.

Auch die weiteren Massnahmen des zweiten Kostendämpfungspakets werden vor dem Hintergrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung überprüft. Es handelt sich dabei um Massnahmen im Bereich der koordinierten Versorgung, der Arzneimittelpreise, der Referenztarife bei ausserkantonalen Wahlbehandlungen sowie der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsübermittlung. Der Bundesrat wird die Botschaft zum zweiten Kostendämpfungspaket im ersten Quartal 2022 verabschieden.

Das erste Paket wird derzeit im Parlament diskutiert und beinhaltet unter anderem die Einführung eines Experimentierartikels, die Schaffung einer nationalen Tariforganisation, Massnahmen der Tarifpartner zur Steuerung der Kosten und ein Referenzpreissystem für patentabgelaufene Arzneimittel. Das Sparpotenzial beträgt mehrere hundert Millionen Franken.


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