Bundesrat genehmigt Tarifvertrag über Leistungen der diagnostischen Neuropsychologie

Bern, 19.03.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. März 2021 den Tarifvertrag genehmigt, der die Vergütung der von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommenen Leistungen der diagnostischen Neuropsychologie regelt. Dieser Vertrag wurde zwischen den Tarifpartnern abgeschlossen und tritt am 1. April 2021 in Kraft.

Seit 2017 werden die diagnostischen Leistungen der Neuropsychologinnen und Neuropsychologen unter bestimmten Voraussetzungen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen. Deshalb war die Einführung eines Tarifvertrags erforderlich.

Dieser neue Tarifvertrag wurde zwischen der Schweizerischen Vereinigung der Neuropsychologinnen und Neuropsychologen (SVNP), der Organisation H+ Die Spitäler der Schweiz und den Krankenversichererverbänden santésuisse und curafutura abgeschlossen. Er regelt die Tarife von fünf von der OKP vergüteten Positionen der diagnostischen Neuropsychologie im ambulanten Bereich.

Genehmigung auf Ende 2023 befristet

Die Tarifpartner schätzen die zusätzlichen Kosten durch die diagnostischen Leistungen der Neuropsychologinnen und Neuropsychologen in Praxen auf rund 4 Millionen Franken, das heisst auf rund 0,01 Prozent der Gesamtkosten der OKP. Der Bundesrat möchte, dass die Tarifpartner das BAG über die Kostenentwicklung informieren und den Vertrag bei einem unerwünschten Anstieg anpassen. Zu diesem Zweck ist die Laufzeit des Vertrags bis Ende 2023 befristet. Wenn keine Anpassungen erforderlich sind, kann der Vertrag verlängert werden.


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