Der Bundesrat passt die Gebühren für die Entsorgung radioaktiver Abfälle an

Bern, 18.12.2020 - Die Kosten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung sind gestiegen. Deshalb hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. Dezember beschlossen, die Gebühren anzupassen. Zudem wurden weitere Gebührenkategorien revidiert oder ergänzt.

Der Bund sammelt radioaktive Abfälle ein, die in der Medizin, Industrie und Forschung anfallen. Nach Verursacherprinzip erhebt er bei den Abfalllieferanten Gebühren, um die Entsorgung kostendeckend zu finanzieren. Weil die neuen Kostenschätzungen für die zukünftige Entsorgung der Abfälle seit der letzten Gebührenanpassung 2018 eine Verdoppelung der Kosten aufgezeigt haben, passt der Bundesrat die Gebühren in der Verordnung über die Gebühren im Strahlenschutz an.

Weiter hat der Bundesrat über die Gebühren in anderen Bereichen entschieden. So dürfen für die Beurteilung von Bewilligungsgesuchen im Strahlenschutz durch die Suva in Zukunft auch bei industriellen und gewerblichen Betrieben kostendeckende Gebühren erhoben werden. Zudem wird eine neue Gebühr für Bewilligungen für den Einsatz von Personal in Drittbetrieben eingeführt. Diese wird angewendet, wenn beispielsweise externe Arbeiter in einem Betrieb mit Strahlenschutz-Bewilligung eingesetzt werden.

Die geänderte Verordnung tritt am 1. Februar 2021 in Kraft. Die neuen Gebühren gelten somit bereits für die Sammelaktion radioaktiver Abfälle 2021.


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