Einbezug der Pflegefinanzierung in eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen im Vordergrund

(Letzte Änderung 25.11.2020)

Bern, 25.11.2020 - Medizinische Behandlungen im ambulanten und stationären Bereich könnten in Zukunft einheitlich finanziert werden. Der Bundesrat befürwortet grundsätzlich eine einheitliche Finanzierung, da damit die koordinierte Versorgung gefördert, Fehlanreize beseitigt und die Prämienzahlenden entlastet werden. In einem Bericht zur zukünftigen Finanzierung der Pflegeleistungen, den er an seiner Sitzung vom 25. November verabschiedet hat, steht für den Bundesrat ein Einbezug der Pflegeleistungen in eine einheitliche Finanzierung im Vordergrund.

Medizinische Behandlungen werden derzeit unterschiedlich finanziert. Die Kantone übernehmen stationäre Leistungen zu mindestens 55 Prozent, die Krankenversicherer bezahlen höchstens 45 Prozent. Die Leistungen im ambulanten Bereich hingegen werden zu 100 Prozent von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet. Aus gesundheitspolitischer Sicht wäre es sinnvoll, möglichst viele Eingriffe ambulant vorzunehmen, da dies insgesamt kostengünstiger und für Patientinnen und Patienten meist auch vorteilhaft ist.

Im Parlament steht deshalb zur Debatte, die stationären und ambulanten Leistungen in Zukunft einheitlich zu finanzieren. Die Pflege war bisher aus diesen Überlegungen ausgeklammert. Besonders die Kantone möchten sie aber in dieses Modell einbeziehen. Denn die Kosten in der Pflege werden in den kommenden Jahrzehnten stark ansteigen. Die Kantone werden voraussichtlich den überwiegenden Teil dieses Anstiegs finanzieren, weil die Beträge der Versicherer begrenzt sind. Im Zentrum des vom Bundesrat verabschiedeten Berichts steht deshalb die Frage, ob die Pflegeleistungen in eine einheitliche Finanzierung einbezogen werden oder ob die Beiträge der Krankenversicherer regelmässig der Kostenentwicklung angepasst werden sollen.

Einheitliche Finanzierung steht im Vordergrund

Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich die einheitliche Finanzierung aller Leistungsbereiche, denn sie reduziert Fehlanreize und stärkt die koordinierte Versorgung. Zudem werden alle ambulanten und stationären Leistungen nach einem fixen Schlüssel finanziert. Damit bleibt die Aufteilung zwischen Prämien- und Steuerfinanzierung dieser Gesundheitskosten über die Zeit konstant. Für den Einbezug der Pflegeleistungen müssen allerdings die notwendigen Grundlagen vorhanden sein. Dazu gehört insbesondere, dass die Kostentransparenz in diesem Bereich verbessert wird. Die dafür notwendigen Voraussetzungen könnten innert rund fünf Jahren geschaffen werden.

Bundesrat gegen Koppelung der Pflegebeiträge an Kostenentwicklung

Eine Koppelung der Pflegebeiträge der Versicherten an die Kostenentwicklung ohne einheitliche Finanzierung der ambulanten und stationären Leistungen erachtet der Bundesrat dagegen nicht als sinnvoll. Die Versicherten tragen bereits heute eine hohe Prämienlast, die durch die Verlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich fortlaufend ansteigt. Sollte eine einheitliche Finanzierung nicht zustande kommen, ist deshalb aus Sicht des Bundesrates die heute geltende Pflegefinanzierung weiterzuführen.

Der Bundesrat hat den Bericht in Erfüllung der beiden Postulate 16.3352 «Gleichmässige Finanzierung der Kostensteigerung bei den Pflegeleistungen durch alle Kostenträger» und 19.3002 «Pflege und einheitliche Finanzierung der Leistungen im ambulanten und stationären Bereich» erarbeitet.


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