Krankenpflegeversicherung: Die mittlere Prämie steigt 2021 um 0,5 Prozent

Bern, 22.09.2020 - Die mittlere Prämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steigt im nächsten Jahr gegenüber 2020 um 0,5 Prozent. Die Entwicklung variiert je nach Kanton zwischen -1,6 und +2,1 Prozent. Der Anstieg fällt im Vergleich zum Mittel der letzten Jahre tief aus. Die Gesundheitskosten steigen jedoch weiterhin, und es sind Reformen erforderlich, damit die Kosten nur in einem medizinisch begründbaren Umfang wachsen.

Die mittlere Prämie beläuft sich 2021 auf 316,50 Franken. Nach den moderaten Zunahmen in den Jahren 2019 und 2020 liegt auch der Anstieg von 0,5 Prozent im Jahr 2021 unter dem Mittel der letzten Jahre. Im Durchschnitt ist die mittlere Prämie seit 2010 jährlich um 3,2 Prozent und seit Inkrafttreten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 1996 jährlich um 3,7 Prozent gestiegen.

Die Prognosen zeigen: In neun Kantonen (AG, AI, AR, BS, NE, OW, SH, SZ, ZH) liegen die durchschnittlichen Anpassungen der mittleren Prämie unter oder bei 0 Prozent und in zehn Kantonen (BE, FR, GE, GL, GR, SG, SO, UR, VD, ZG) zwischen 0 und 1 Prozent. In den übrigen sieben Kantonen (BL, JU, LU, NW, TG, TI, VS) beträgt der Anstieg über 1 Prozent. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat alle Prämien für ein Jahr genehmigt.

Die mittlere Prämie für Erwachsene (375.40 Franken) und jugendliche Erwachsene (265.60 Franken) erhöht sich leicht im Vergleich zum vergangenen Jahr, nämlich um 0.4 Prozent. Die Prämie für Kinder sinkt leicht um 0.1 Prozent und beträgt 99.70 Franken.

Auswirkungen der Pandemie auf die Kosten

Langfristig widerspiegelt der Prämienanstieg den Kostenanstieg in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Die Prämien für 2021 werden so berechnet, dass sie die geschätzten Kosten im Jahr 2021 decken. Derzeit lassen sich die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Kosten im Jahr 2020 noch nicht ermitteln. Es bestehen noch viele Unsicherheiten und es ist noch zu früh, um die effektiven Kosten abzuschätzen. Sollten die Leistungskosten im Jahr 2020 höher oder tiefer ausfallen, als sie bei der Festlegung der Prämien geschätzt wurden, verändert sich die Höhe der Reserven entsprechend.

Für einen freiwilligen Reserveabbau

Die von den Versicherern aufgebauten Reserven übersteigen 2020 die 11-Milliarden-Schwelle. Das BAG hat in dieser Prämienrunde einen Ausgleich der zu hohen Prämieneinnahmen von 183 Millionen Franken und einen freiwilligen Reserveabbau von 28 Millionen Franken genehmigt. Das entspricht einer Gesamtsumme von 211 Millionen Franken, die an die Versicherten zurückfliesst.

Die soliden finanziellen Verhältnisse der Krankenkassen sind an sich positiv. Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass eine Mehrheit der Versicherer noch über zu hohe Reserven verfügt. Derzeit sieht die Gesetzgebung keine für die Krankenversicherer verbindliche Massnahme zum Reserveabbau vor. Der Bundesrat hat jedoch an seiner Sitzung vom 18. September 2020 eine Anpassung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) vorgeschlagen, um den Krankenversicherern den Anreiz zu geben, die Prämien möglichst kostengerecht zu berechnen und so übermässige Reserven zu vermeiden. Die Krankenversicherer sollen leichter auf den freiwilligen Reserveabbau zurückgreifen können. Die Vorlage befindet sich derzeit in der Vernehmlassung.

Zweites Massnahmenpaket des Kostendämpfungsprogramms

Die Krankenversicherungsprämien stellen eine immer grössere Belastung für die Haushalte dar. Aufgrund der demografischen Entwicklung und des medizinisch-technischen Fortschritts steigen die Kosten im Gesundheitswesen auch in Zukunft weiter an. Ziel des Bundesrates ist, dass die Kosten nur in einem medizinisch begründbaren Umfang steigen. Er hat im vergangenen Jahr ein erstes Paket mit neun Massnahmen zur Eindämmung der Gesundheitskosten verabschiedet. Dieses ist derzeit in Beratung im Parlament. Im vergangenen August hat der Bundesrat ein zweites Massnahmenpaket, dessen Sparpotenzial auf eine Milliarde Franken geschätzt wird, in die Vernehmlassung geschickt.

Wechsel der Grundversicherung
Bis Ende Oktober müssen die Krankenversicherer ihre Versicherten individuell über die für nächstes Jahr geltenden Prämien informieren. Die Versicherten können anschliessend bis Ende November ihre Versicherung kündigen oder eine andere Versicherungsform wählen. Die Krankenversicherer müssen jede Person in die obligatorische Krankenpflegeversicherung aufnehmen; es gilt die Versicherungspflicht. Damit die Kündigung gültig ist, muss der Nachweis einer anderen Versicherung eingereicht werden.

Priminfo.ch
Auf www.priminfo.ch steht der Bevölkerung ein Prämienrechner zur Verfügung. Grundlage sind alle vom BAG genehmigten Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für 2021. Die Versicherten finden auf dieser Website die Versicherungsangebote aller Krankenversicherer. Sie können die Prämien nach ihrer Höhe sortieren und damit ihr Einsparpotenzial berechnen. Dazu genügt die Angabe von Wohnort, Alter, Versicherungsmodell, Franchise und aktuellem Krankenversicherer. Wer ein passendes Angebot gefunden hat, kann beim Krankenversicherer online eine Offerte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung einholen oder ein entsprechendes Formular ausdrucken und an den Krankenversicherer senden. Das verursacht keine Kosten für die Krankenversicherer.

Prämienberatung
Die Dokumentation "Prämienberatung" liefert Informationen zur Krankenversicherung, Tipps zum Prämiensparen und Musterbriefe. Diese Dokumentation ist auf dem Internet unter www.priminfo.ch zu finden. Das BAG stellt auf www.priminfo.ch überdies Prämienübersichten zur Verfügung. Diese können auch in Papierform beim Bundesamt für Gesundheit bestellt werden.

Hotline
Das BAG hat eine Hotline eingerichtet, an die sich die Versicherten mit ihren Fragen wenden können:
Deutsch: 058 464 88 01; Französisch: 058 464 88 02; Italienisch: 058 464 88 03.
Alle Prämiendaten können überdies vom Open-Data-Portal heruntergeladen werden (www.opendata.swiss).


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Gesundheit, Kommunikation +41 58 462 95 05, media@bag.admin.ch



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