Tarifstruktur TARDOC muss neu beurteilt werden
Bern, 26.08.2020 - Vor einem Jahr haben der Versichererverband curafutura und die Ärztegemeinschaft FMH beim Bundesrat die Genehmigung der neuen Tarifstruktur TARDOC für ambulante ärztliche Leistungen beantragt. Das zuständige Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die Prüfung inzwischen abgeschlossen. In der Zwischenzeit haben die Tarifpartner den Tarifvertrag aber noch mit neuen Elementen ergänzt. Deshalb ist eine Neubeurteilung erforderlich. Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 26. August 2020 über die neue Ausgangslage informiert.
Die Tarifpartner curafutura und FMH haben dem Bundesrat am 25. Juni 2020 einen ergänzten Genehmigungsantrag unterbreitet. Dies noch bevor ihr Antrag vom Juli 2019 fertig geprüft war. Der ergänzte Antrag enthält grundlegende Änderungen: eine Beitrittsvereinbarung der Swica Krankenversicherung AG, ein gemeinsames Kostenneutralitätskonzept sowie eine überarbeitete Version der Tarifstruktur (TARDOC 1.1).
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) begrüsst die Initiative der Tarifpartner. Das BAG wird erneut prüfen, ob mit den überarbeiteten Elementen die gesetzlichen Anforderungen sowie die vom Bundesrat vorgegebenen Bedingungen eingehalten werden; insbesondere dürfen durch die neue Tarifstruktur keine Mehrkosten entstehen. Die Ergebnisse der Analyse sollen den Tarifpartnern noch dieses Jahr zugestellt werden.
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