Medizinische Fusspflege: Bundesrat will besseren Zugang für Personen mit Diabetes

Bern, 12.06.2020 - Damit Personen mit Diabetes einen verbesserten Zugang zu medizinischer Fusspflege erhalten, soll die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) die entsprechenden Leistungen der Podologinnen und Podologen künftig vergüten. Voraussetzung ist eine ärztliche Anordnung. Der Bundesrat hat die entsprechende Vernehmlassungsvorlage an seiner Sitzung vom 12. Juni 2020 verabschiedet.

Personen mit Diabetes mellitus bemerken Verletzungen, die durch schlechtsitzendes Schuhwerk entstehen nicht rechtzeitig, sondern oftmals erst bei offenen Wunden. Dadurch können die peripheren Nerven und Blutgefässe geschädigt werden. Hinzu kommt, dass sich Infektionen bei schlechter Durchblutung schneller ausbreiten. Eine regelmässige medizinische Fusspflege ist notwendig, damit offene Wunden, Infektionen sowie daraus folgende Amputationen von Zehen oder des ganzen Fusses vermieden werden können.

Mangel an qualifizierten Fachpersonen beheben

Die medizinische Fusspflege muss von besonders qualifizierten Fachpersonen durchgeführt werden. Derzeit vergütet die OKP diese nur, wenn sie von Pflegefachpersonen durchgeführt wird. Da jedoch viele Pflegefachpersonen nicht über die entsprechende Erfahrung und die notwendige Ausrüstung verfügen, kann die Nachfrage nicht gedeckt werden. Der Bundesrat will den Mangel an qualifizierten Fachpersonen beheben und den Zugang zur medizinischen Fusspflege gewährleisten. Die Behandlungen durch speziell ausgebildete Podologinnen und Podologen sollen deshalb in Zukunft von der OKP vergütet werden. Damit die Podologinnen und Podologen als Leistungserbringer über die OKP abrechnen können, müssen sie durch den Kanton zugelassen sein und eine entsprechende Qualifikation und Berufserfahrung vorweisen.

Vergütung durch die OKP: Gesundheitliches Risiko ist ausschlaggebend

Ob und wie viele Sitzungen bei Personen mit Diabetes mellitus von der OKP vergütet werden, hängt davon ab, wie gross das Risiko für gesundheitliche Komplikationen am Fuss ist. Die medizinische Fusspflege für Diabetiker ohne dieses Risiko und für andere Erkrankungen wird von der OKP nicht vergütet. Dasselbe gilt für die einfache Fusspflege oder Pediküre, die auch von Podologinnen und Podologen durchgeführt wird. Bei Personen mit Sehbehinderungen oder eingeschränkter Beweglichkeit der Füsse kann die OKP die Fusspflege vergüten, wenn sie von Pflegefachpersonen im Rahmen der Grundpflege erbracht worden ist.

Professionelle Behandlungen kompensieren Mehrkosten

Die Übernahme der Kosten für die medizinische Fusspflege durch die OKP führt zu Mehrkosten von bis ca. 20 Millionen Franken pro Jahr. Gleichzeitig ist mit Einsparungen zu rechnen, weil die medizinische Fusspflege gesundheitliche Komplikationen verringert. Der Bundesrat geht deshalb davon aus, dass die entstandenen Mehrkosten innerhalb von 10 Jahren kompensiert werden.
 
Die Neuaufnahme der Podologie in die OKP erfordert Anpassungen in der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) sowie in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Die Vernehmlassung findet vom 12. Juni bis zum 5. Oktober 2020 statt.


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