Bundesrat beschliesst einheitliche Regelung für die Vergütung von Pflegematerial

Bern, 27.05.2020 - Der Bundesrat hat beschlossen, dass das Pflegematerial künftig schweizweit einheitlich vergütet werden soll. Die Krankenversicherer sollen die Finanzierung des Pflegematerials unabhängig davon übernehmen, ob die Anwendung durch eine Pflegefachperson erfolgt oder nicht. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Mai 2020 die entsprechende Botschaft verabschiedet.

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) sieht heute eine separate Vergütung für Materialien vor, die die Patientinnen und die Patienten direkt oder unter Beihilfe von nichtberuflich mitwirkenden Personen verwenden und die in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) aufgeführt sind. Für das in den Pflegeheimen und bei der ambulanten Pflege vom Pflegefachpersonal verwendete Pflegematerial (z. B. Inkontinenzhilfen, Verbandmaterial) ist indessen keine separate Vergütung vorgesehen. Der Bundesrat will die Unterscheidung zwischen den beiden Verwendungsarten aufheben und die Finanzierung des Pflegematerials ambulant und im Pflegeheim sichern. Die Vergütung erfolgt ausschliesslich durch die OKP. Damit wird das Risiko vermieden, dass die Patientinnen und Patienten keinen Zugang zum benötigten Pflegematerial haben, weil die Kosten nicht gedeckt sind.

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung klärt die Modalitäten der Rechnungsstellung für die Leistungserbringer und Versicherer und ermöglicht eine schweizweit einheitliche Vergütung des Pflegematerials. Damit fallen die bisherigen Doppelspurigkeiten zwischen Krankenversicherern und Kantonen bei der Rechnungskontrolle und die nach geltendem Recht erforderlichen Unterscheidungen nach Verwendungsart weg.

Weniger Kosten für Kantone und Gemeinden

Die vom Bundesrat beschlossene Regelung soll im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) verankert werden. Kantone und Gemeinden werden um schätzungsweise 65 Millionen Franken entlastet. Der entsprechende Betrag wird von der OKP übernommen.


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