Kostendämpfung im Gesundheitswesen: Bundesrat für die Einführung einer Zielvorgabe

Bern, 20.05.2020 - Der Bundesrat teilt grundsätzlich das Anliegen der Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)» der Christlich-Demokratischen Volkspartei (CVP), das Kostenwachstum im Gesundheitswesen zu begrenzen. Der von der Initiative vorgeschlagene Mechanismus ist aber zu starr, deshalb lehnt er die Initiative ab. Dies hat er an seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 entschieden. Als indirekten Gegenvorschlag beschliesst der Bundesrat die Einführung einer Zielvorgabe für die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Diese Massnahme ist Teil des laufenden Kostendämpfungsprogramms.

Die Initiative will Bundesrat und Kantone verpflichten, eine Kostenbremse einzuführen. Liegt das Kostenwachstum pro versicherte Person zwei Jahre nach Annahme der Initiative um einen Fünftel über der Nominallohnentwicklung, soll der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen Kostenbegrenzungsmassnahmen ergreifen, die ab dem nachfolgenden Jahr wirksam werden. Damit soll erreicht werden, dass sich die Kosten in der OKP entsprechend der schweizerischen Gesamtwirtschaft und den durchschnittlichen Löhnen entwickeln und die Prämien bezahlbar bleiben.

Koppelung an Lohnentwicklung greift zu kurz

Der Bundesrat befürwortet grundsätzlich das Anliegen der Initiative, das Kostenwachstum in der OKP und die Belastung der Prämienzahler zu bremsen. Allerdings ist die Koppelung an die Lohnentwicklung zu starr und undifferenziert. Faktoren wie die Demographie, der technisch-medizinische Fortschritt sowie die Abhängigkeit der Löhne vom Konjunkturverlauf werden nicht berücksichtigt. Es besteht die Gefahr, dass die starre Ausgabenregel je nach Umsetzung eine Rationierung der Leistungen zur Folge hat und in eine Zweiklassenmedizin führt.

Zielvorgabe nimmt Anliegen der Initiative auf

Der Bundesrat beschliesst als indirekten Gegenvorschlag zur Initiative die Einführung einer Zielvorgabe für das Kostenwachstum in der OKP. Bund und Kantone sollen jährlich festlegen, wie stark die Kosten in den einzelnen Bereichen der OKP wachsen dürfen. Sie beziehen dabei die verantwortlichen gesundheitspolitischen Akteure mit ein. Diese bestimmen in erster Linie, welche Korrekturmassnahmen zu ergreifen sind, wenn die Vorgaben überschritten werden.

Heute fehlen systematische Überlegungen dazu, welches Kostenwachstum in den einzelnen Bereichen der OKP angemessen ist. Mit der Zielvorgabe wird diese Diskussion geführt. Dies erhöht die Transparenz und stärkt die Tarifpartnerschaft. Die verantwortlichen Akteure werden in die Verantwortung genommen und medizinisch unnötige Leistungen reduziert.

Die Zielvorgabe erfüllt die Anliegen der Initiative und zeigt zusätzlich auf, wie und mit welchen Massnahmen die vorgegebenen Ziele erreicht werden können, ohne dass eine Rationierung von medizinisch nötigen Leistungen stattfindet.

Die Einführung der Zielvorgabe erfordert eine Anpassung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Der Bundesrat wird einen entsprechenden Vorschlag noch in diesem Jahr in die Vernehmlassung schicken. Die Zielvorgabe ist eine zentrale Massnahme des laufenden Kostendämpfungsprogramms des Bundesrats.


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