Vergütung Pflegematerial: Bundesrat will einheitliche Regelung

Bern, 06.12.2019 - Der Bundesrat will eine schweizweit einheitliche Vergütung für das Pflegematerial einführen. Künftig sollen die Krankenversicherer die Finanzierung des Pflegematerials unabhängig davon übernehmen, ob die Anwendung direkt durch Patientinnen und Patienten, eine nichtberuflich mitwirkende Person oder eine Pflegefachperson erfolgt. Diese Regelung soll im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) verankert werden. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 6. Dezember 2019 einen entsprechenden Vernehmlassungsentwurf verabschiedet.

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) sieht heute eine separate Vergütung für Materialien vor, die die Patientinnen und die Patienten direkt oder unter Beihilfe von nichtberuflich mitwirkenden Personen verwenden und die in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) aufgeführt sind. Für das in den Pflegeheimen und bei der ambulanten Pflege vom Pflegefachpersonal verwendete Pflegematerial (z. B. Inkontinenzhilfen, Verbandmaterial) ist indessen keine separate Vergütung vorgesehen. Der Bundesrat will die Unterscheidung zwischen den beiden Verwendungsarten aufheben und somit die Finanzierung des Pflegematerials ambulant und im Pflegeheim sichern. Mit dieser Lösung entfällt der administrative Aufwand der Krankenversicherer und Leistungserbringer für die Unterscheidung der Verwendungsarten. Zudem wird das Risiko vermieden, dass die Patientinnen und Patienten keinen Zugang zum benötigten Pflegematerial mehr haben, weil die Kosten nicht gedeckt sind.

Vergütung durch die OKP

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung ermöglicht neu eine schweizweit einheitliche Vergütung für das Pflegematerial. Dies unabhängig davon, ob es vom Pflegepersonal oder von der Patientin oder dem Patienten bzw. von nichtberuflich mitwirkenden Personen verwendet wird. Die Vergütung erfolgt ausschliesslich durch die OKP. Damit sind die Modalitäten der Rechnungsstellung für die Leistungserbringer und Versicherer geklärt. 

Kantone und Gemeinden werden entlastet

Die Neuregelung verursacht für die OKP Mehrausgaben von schätzungsweise rund 65 Millionen Franken pro Jahr. Gleichzeitig werden die Kantone und Gemeinden um denselben Betrag entlastet.

Die Vernehmlassung findet vom 6. Dezember 2019 bis 6. Februar 2020 statt.


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