Bundesrat lehnt die Initiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» ab, will aber den Jugendschutz verstärken

Bern, 06.12.2019 - Der Bundesrat empfiehlt, die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» abzulehnen. Dies hat er an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2019 beschlossen. Sie geht seiner Ansicht nach zu weit. Der Bundesrat will aber die Bevölkerung und insbesondere die Jugendlichen vor den negativen Folgen des Tabakkonsums schützen. Er begrüsst deshalb eine wesentliche Einschränkung der Tabakwerbung und wird sich in den derzeit laufenden Arbeiten für einen stärkeren Jugendschutz einsetzen.

Die im September 2019 eingereichte Initiative fordert, dass Bund und Kantone die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen fördern, und dass jede Form von Tabakwerbung verboten wird, die sie erreicht. Faktisch würde sie einem vollständigen Werbeverbot gleichkommen.

Der Bundesrat lehnt ein umfassendes Werbeverbot ab. Er begrüsst aber wesentliche Einschränkungen der Tabakwerbung, um die Jugendlichen besser vor den Gefahren des Tabaks zu schützen. Bereits 2015 sprach sich der Bundesrat beim ersten Entwurf des Tabakproduktegesetzes (TabPG) für strengere Werbeverbote aus. Die Gesetzesvorlage wurde jedoch vom Parlament zurückgewiesen. Im November 2018 verabschiedete der Bundesrat ein zweites Gesetzesprojekt, das kaum Werbeeinschränkungen beinhaltete, so wie vom Parlament gewünscht.

Der Ständerat hat die Vorlage im September 2019 beraten und mehrere Verschärfungen im Bereich der Werbung beschlossen. Der Bundesrat begrüsst diese. Sie verstärken den Jugendschutz und erlauben das 2005 in Kraft getretene Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) zu ratifizieren. Damit wird ein seit langem angestrebtes Ziel des Bundesrats erreicht.

Der Bundesrat wird sich in der weiteren parlamentarischen Debatte dafür einsetzen, den Jugendschutz nochmals zu verstärken, etwa mit dem Verbot von Tabakwerbung im Kino und auf Plakaten. Mehrere Kantone kennen solche Verbote bereits. Ziel ist ein Gesetzesprojekt, das dem Anliegen der Initiative weitgehend entspricht. Mit diesem Vorgehen erübrigt sich ein indirekter Gegenvorschlag.


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