Erleichterter Zugang zu Arzneimitteln gegen Erkrankungen des Verdauungstrakts und der Atemwege

Bern, 16.09.2019 - Mehrere rezeptpflichtige Arzneimittel zur Behandlung von Erkrankungen des Verdauungstrakts und der Atemwege können in Zukunft direkt in der Apotheke abgegeben werden. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat die Empfehlungen der Expertengruppe gutgeheissen, die periodisch überprüft, welche Arzneimittel rezeptfrei abgegeben werden dürfen.

Seit Anfang Jahr dürfen Apothekerinnen und Apotheker aufgrund der neuen Bestimmungen im revidierten Heilmittelgesetz rezeptpflichtige Arzneimittel zur Behandlung häufiger Erkrankungen unter bestimmten Voraussetzungen abgeben. Das Ziel ist, Patientinnen und Patienten mit harmlosen Erkrankungen den Zugang zu Arzneimitteln zu erleichtern und die Fachkompetenzen der Apothekerinnen und Apotheker besser zu nutzen. Eine Expertengruppe prüft periodisch alle rezeptpflichtigen Arzneimittel und unterbreitet dem EDI Empfehlungen, welche dieser Arzneimittel die Apotheken direkt abgeben können.

Die Liste umfasste bisher Zubereitungen, die zur Behandlung von saisonaler allergischer Rhinitis (Heuschnupfen) indiziert sind. Neu werden auch Arzneimittel zur Behandlung von Erkrankungen des Verdauungstrakts (Magengeschwüre, Verstopfung u.a.) und der Atemwege (Bronchospasmus) auf die bereits im September 2018 publizierte Liste gesetzt. Insgesamt sind rund hundert Arzneimittel betroffen.

Die aus Ärztinnen und Ärzten sowie Apothekerinnen und Apothekern bestehende Expertengruppe prüft derzeit Schmerzmittel und Arzneimittel gegen Erkrankungen des Urogenitaltrakts. Die aktuelle Arzneimittelliste ist in Anhang 2 der Arzneimittelverordnung (VAM) sowie auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) publiziert.


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