Der Bundesrat genehmigt zwei Tarifverträge über die Apothekerleistungen

Bern, 26.06.2019 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2019 die Verlängerung zweier Tarifverträge genehmigt, welche die Abgeltung der Apothekerinnen und Apotheker im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) regeln. Die Verträge beinhalten namentlich die Vergütung der Rezeptüberprüfung bei der Medikamentenabgabe und die Führung eines Patientendossiers durch die Apothekerin oder den Apotheker.

Die zwei verschiedenen Tarifverträge, die seit 2016 in Kraft sind und vom Bundesrat bis zum 30. Juni 2019 genehmigt wurden, regeln die leistungsorientierte Abgeltung der Apothekerinnen und Apotheker (LOA IV/1). Der erste Vertrag zur Tarifstruktur wurde zwischen dem Schweizerischen Apothekerverband pharmaSuisse und den Dachverbänden der Krankenversicherer abgeschlossen.

Der zweite Tarifvertrag regelt insbesondere den Taxpunktwert der Apothekerleistungen auf Schweizer Staatsgebiet. Er wurde zwischen pharmaSuisse, tarifsuisse AG, der Einkaufsgemeinschaft HSK (Helsana, Sanitas, CPT) und CSS Versicherung AG abgeschlossen.

Der Bundesrat hat die Verlängerung der beiden Verträge bis zum 31. Dezember 2021 genehmigt. Die Tarifpartner hatten sie in unveränderter Form zur Verlängerung vorgelegt. Der Bundesrat hat indes die Tarifposition «Polymedikations-Check» (PMC) aus dem Vertrag zur Tarifstruktur ausgeschlossen. Bei dieser Leistung, die 2010 eingeführt wurde, konnte bis heute nicht nachgewiesen werden, dass sie den Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit entspricht, die für eine Vergütung im Rahmen des KVG erfüllt sein müssen.


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