Eidgenössische Kommission für Suchtfragen: Cannabis-Update 2019

Bern, 29.04.2019 - Fragen, Einschätzungen und Empfehlungen zu einer zeitgemässen Cannabispolitik

Die Eidgenössische Kommission für Suchtfragen EKSF hat aufbauend auf den Cannabisberichten von 1999 und 2008 ihrer Vorgängerkommission (Eidgenössische Kommission für Drogenfragen EKDF) aktuelle Fragen zu Cannabis und zum Cannabiskonsum aufgearbeitet. Heute publiziert die EKSF vier Berichte mit relevanten Erkenntnissen aus unterschiedlichen Perspektiven:

Im Bericht «Cannabis: Mise à jour des connaissances 2019» werden anhand von Gesprächen mit ExpertInnen, neue Erkenntnisse zu einer breiten Auswahl an Aspekten, die Cannabiskonsum betreffen, dargelegt und bewertet.

«Revue international des modèles de régulation du cannabis» zeigt Beispiele des Umgangs und der Gesetzgebung auf internationaler Ebene mit Cannabis auf.

«Cannabispolitik. Die Fragen die niemand stellt»/ Politique en matière de Cannabis. Les questions que personne ne pose» thematisiert Probleme, die durch die aktuelle Gesetzgebung entstehen.

Die Ergebnisse dieser drei Berichte werden im «Synthesebericht Cannabis der Eidgenössischen Kommission für Suchtfragen EKSF » / «Rapport de Synthèse sur le Cannabis de la Commission fédérale pour les questions liées aux addictionens CFLA» integriert. Empfehlungen der Kommission zum künftigen Umgang mit Cannabis in der Schweiz sind dort formuliert.

Seit den beiden Publikationen der EKDF (1999 und 2008) hat sich das Wissen über die Hanfpflanze und die daraus gewonnenen psychoaktiven Substanzen (verschiedene Cannabinoide) stark erweitert. Die Legalisierung von Cannabis in verschiedenen Ländern hat eine Entwicklung von regulierten Märkten, eine Professionalisierung der Produktion und eine Vielzahl von Produkten auf der Basis von Cannabis ermöglicht. Die Forschung zum therapeutischen Einsatz von Cannabis hat beträchtliche Fortschritte gemacht und das Interesse für erweiterte Behandlungsmöglichkeiten ist gross. Die vorliegenden Forschungsergebnisse zeigen auch, dass der Konsum von Cannabis im letzten Jahrzehnt in der Schweiz praktisch stabil geblieben ist.
Alle wissenschaftlichen Untersuchungen zu den Risiken durch den Konsum zeigen, dass Cannabis wenig körperliche oder psychische Schäden verursacht. Risikoreich ist vor allem der Konsum von Produkten mit einem hohen THC-Gehalt, geraucht mit Tabak, der Konsum in der Kindheit und frühen Jugend sowie der langdauernde Konsum.
Die gute Arbeit der Prävention und der Behandlung hat sich in den letzten 10 Jahren bestätigt. Die Entwicklungen und die Konsumgewohnheiten zeigen aber, dass es umso wichtiger ist, schadenmindernde Ansätze für Cannabiskonsumierende zu entwickeln. Das bestehende Verbot verhindert jedoch schaden- und risikominimierende Massnahmen wie auch den Ausbau von Massnahmen zur Prävention.

Die vorliegenden Berichte sind eine solide Basis für den weiteren politischen Prozess und eine konstruktive Weiterentwicklung des Betäubungsmittelgesetzes. Die Eidgenössische Kommission für Suchtfragen EKSF empfiehlt deshalb:

Das Betäubungsmittelgesetz muss angepasst werden, damit

  • der Konsum von Cannabis nicht mehr bestraft wird,
  •  ein regulierter Cannabismarkt in der Schweiz, mit Vorgaben zur Konzentration der Inhaltsstoffe, der Produktion, dem Vertrieb der Stoffe sowie dem Verkauf der Produkte möglich wird.
  •  schaden- und risikomindernde Massnahmen greifen können.

Dies ist die Basis für den Schutz der Bevölkerung, insbesondere der Kinder und Jugendlichen und für einen kontrollierten und regulierten Markt.

Auch wenn die EKSF mit ihren Empfehlungen weitergeht als es der Bundesrat mit der Lancierung eines Experimentierartikels im Betäubungsmittelgesetz vorsieht, unterstützt die Kommission die Schaffung dieses Gesetzesartikels. Die vorgelegten Berichte und der Blick auf die Entwicklung in anderen Staaten zeigt, dass der bisherige, auf Verboten gründende Umgang mit Cannabis überdacht werden muss. Um die Frage zu klären, wie eine adäquate Cannabisregulierung für die Schweiz aussehen könnte und wie ein effizienter Jugend- und Konsumentenschutz unter diesen Bedingungen gestaltet werden könnte, braucht es weitere Forschung in realitätsnahen Settings und eine aufmerksame Beobachtung der Erfahrungen in Ländern, die diesen Weg bereits beschreiten. Forschung ist unabdingbar um diese dringlichen Fragen wissensbasiert und lösungsorientiert beantworten zu können.


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Toni Berthel, Präsident (Auskunft in Deutsch) 079 232 47 57 / toni.berthel@bluewin.ch
Barbara Broers, Vizepräsidentin (Auskunft in Französisch) 079 553 35 81 / barbara.broers@unige.ch



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