Hepatitis C: Uneingeschränkte Vergütung der neuen Arzneimittel für alle Betroffenen

(Letzte Änderung 25.09.2017)

Bern, 19.09.2017 - Das BAG hebt die Einschränkung der Vergütung für die Arzneimittel EPCLUSA und HARVONI auf – im Gegenzug ist Gilead bereit, deutliche Preissenkungen zu akzeptieren. Ab 1. Oktober 2017 können deshalb alle Infizierten mit chronischer Hepatitis C unabhängig von Virentyp und Krankheitsstadium behandelt werden. Trotz Verdoppelung der Anzahl Behandlungen erwartet das BAG nur geringe Mehrkosten.

Bis 1. Juli 2017 hat die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) die neuen, wirksamen und sehr teuren Arzneimittel gegen Hepatitis C aus medizinischen und wirtschaftlichen Gründen nur vergütet, wenn die Lebererkrankung moderat fortgeschritten war oder wenn Symptome der Erkrankung ausserhalb der Leber auftraten. Per 1. Juli 2017 und per 1. August 2017 konnte diese Einschränkung für die ersten zwei Arzneimittel aufgehoben werden, womit 63 Prozent der Infizierten behandelt werden konnten. Mit ZEPATIER von Merck Sharp & Dohme und die zu kombinierenden VIEKIRAX + EXVIERA der AbbVie standen für Infizierte mit den Virus-Genotypen 1 und 4 zwei Arzneimittel uneingeschränkt zur Verfügung.

Per 1. Oktober 2017 werden nun auch die Einschränkungen für die Arzneimittel HARVONI und EPCLUSA aufgehoben. HARVONI kann zur Behandlung chronisch Infizierter mit Hepatitis C Virus Genotyp 1, EPCLUSA für alle Genotypen 1 bis 6 eingesetzt werden. Damit können künftig alle Infizierten unabhängig von Genotyp und Grad der Lebererkrankung mit den neuen Arzneimitteln behandelt werden. Die Aufhebung der Limitierung erfolgt, nachdem das BAG nach Gesprächen mit Gilead auch für HARVONI und EPCLUSA wirtschaftliche Preise festlegen kann.

Einsatz bei medizinischem Bedarf
Mit der uneingeschränkten Vergütung folgt das BAG internationalen Leitlinien; diese empfehlen, die neuen Arzneimittel zur Behandlung chronischer Hepatitis C ohne Einschränkung einzusetzen, sobald dies auch aus ökonomischer Sicht vertretbar ist. Mit der Erweiterung der Vergütung überlässt das BAG die Verantwortung über den Einsatz der Therapien nun den spezialisierten Ärzten. Es werden auch künftig ausschliesslich Fachärzte der Infektiologie, der Gastroenterologie mit Schwerpunkttitel Hepatologie und Suchtmediziner darüber entscheiden, bei welchen Patientinnen und Patienten eine Behandlung medizinisch angezeigt ist.

Geringe Mehrkosten
Das BAG geht nach Rücksprache mit Experten davon aus, dass durch die Aufhebung der Limitierung etwa doppelt so viele Hepatitis C Infizierte pro Jahr behandelt werden können. Aufgrund der erzielten Preissenkungen werden die Mehrkosten insgesamt jedoch gering sein. Damit das BAG die Folgen der Ausweitung kontrollieren kann, erfolgt diese zudem für alle genannten Arzneimittel zunächst befristet für 2 Jahre.


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