Aktueller Ärztetarif TARMED bleibt für 2017 gültig

Bern, 23.11.2016 - Um bei den ambulanten ärztlichen Leistungen einen vertragslosen Zustand zu vermeiden, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 23. November 2016 die aktuell geltende Tarifstruktur bis Ende 2017 genehmigt. Die Tarifpartner hatten sich auf eine entsprechende Vereinbarung geeinigt, nachdem H+ den Tarifvertrag auf Ende 2016 gekündigt hatte. Der Bundesrat legt zudem die Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen befristet bis Ende 2017 fest.

Nachdem sich die Tarifpartner über längere Zeit nicht auf eine gemeinsam vereinbarte, gesamt- oder teilrevidierte Tarifstruktur für ambulante ärztliche Leistungen hatten einigen können, hat der Spitalverband H+ den TARMED-Rahmenvertrag im Juni 2016 auf Ende dieses Jahres gekündigt. Um einen vertrags- bzw. tarifstrukturlosen Zustand zu verhindern, haben sich die Tarifpartner darauf geeinigt, die bestehende Tarifstruktur befristet bis Ende 2017 weiter anzuwenden. Die entsprechende Vereinbarung haben sie dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. Der Bundesrat hat sie nun bis am 31. Dezember 2017 genehmigt. Die bestehende Tarifstruktur beinhaltet die im Jahr 2014 verordneten Anpassungen des Bundesrates.

Es ist nach wie vor unbestritten, dass die Tarifstruktur TARMED dringend revidiert werden muss. Die Weiterführung der aktuell gültigen Tarifstruktur TARMED versteht sich daher als Übergangslösung, bis ein revidierter Ärztetarif in Kraft tritt. Da die Tarifpartner bis Ende Oktober 2016 keinen gemeinsam vereinbarten gesamt- oder teilrevidierten Ärztetarif TARMED eingereicht hatten, wird das Eidgenössische Departement des Innern dem Bundesrat nun vorschlagen, erneut von seiner subsidiären Kompetenz Gebrauch zu machen und seinerseits Anpassungen am TARMED vorzunehmen. Wie bereits angekündigt, bereitet das EDI Anpassungen bei übertarifierten Leistungen in der bestehenden Tarifstruktur vor. Ziel ist es, im ersten Halbjahr 2017 einen Vorschlag in die Vernehmlassung zu geben. Die von einzelnen Tarifpartnern eingereichten Vorschläge werden geprüft und soweit möglich berücksichtigt.

Übergangslösung für physiotherapeutische Leistungen

Am 18. Dezember 2015 genehmigte der Bundesrat die Verlängerung des Vertrags zwischen den Tarifpartnern der Physiotherapie (Physioswiss, SVFP, H+, Santésuisse und Curafutura). Die Tarifstruktur für die Abrechnung von physiotherapeutischen Leistungen blieb damit bis 30. September 2016 unverändert. Da sich die Partner nicht auf eine gemeinsame neue Tarifstruktur einigen konnten, legt der Bundesrat heute nun die bereits bis 30. September 2016 vereinbarten Tarifpositionen (nahezu in ihrer Gesamtheit) für eine befristete Zeit fest. Diese Festlegung gilt rückwirkend ab 1. Oktober 2016 und bis 31. Dezember 2017.

Mit dieser befristeten Lösung soll die Stabilität der Tarife und die Rechtssicherheit im Bereich der Physiotherapie gewährleistet werden. Sie bietet zudem den Tarifpartnern eine neue Chance, eine Einigung zu erzielen. Bei einem Misserfolg wird der Bundesrat die geltende Tarifstruktur und die Vorschläge prüfen, die von einzelnen Partnern eingereicht wurden. Falls nötig, wird er selber die erforderlichen Korrekturen anbringen und die einzelnen Vorschläge soweit möglich berücksichtigen.


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