Positive Bilanz bei der Planung der hochspezialisierten Medizin
Bern, 25.05.2016 - Der Bundesrat ersucht die Kantone, den Prozess zur Konzentration der Leistungen der hochspezialisierten Medizin (HSM) weiterzuführen. In einer ersten Bilanz zum Stand der HSM-Planung stellt der Bundesrat fest, dass die Arbeiten der Kantone vorankommen, es aber noch Verbesserungspotenzial gibt. Er ist der Ansicht, dass es derzeit weder zweckmässig noch angebracht ist, von seiner subsidiären Kompetenz in diesem Bereich Gebrauch zu machen. Er wird die Lage in drei Jahren neu prüfen.
Die Kantone wurden vom Krankenversicherungsgesetz (KVG) verpflichtet, gemeinsam bis Ende 2014 eine gesamtschweizerische Planung der HSM zu erstellen. Das Ziel ist eine Konzentration der Leistungen im Bereich der seltenen, komplexen und teuren Interventionen und Therapien, um zu verhindern, dass diese Leistungen in zu vielen Zentren angeboten werden. Damit kann ihre Qualität gewahrt und eine optimale Effizienz erreicht werden. Da das Gesetz dem Bundesrat eine subsidiäre Interventionskompetenz erteilt, wenn die Kantone dieser Aufgabe nicht zeitgerecht nachkommen, hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom Bundesrat verlangt, eine erste Bilanz aus der HSM-Planung zu ziehen.
Namentlich gestützt auf den von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) erstellten Bericht zum Umsetzungsstand der HSM-Planung hat der Bundesrat festgestellt, dass in einer ersten Phase ein sehr moderater Konzentrationsprozess angestossen wurde. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass es sich zum ersten Mal um eine gesamtschweizerische Planung handelt und dass die Kantone bedeutende Anstrengungen unternommen haben, um ihren legislativen Auftrag zu erfüllen. So wurden insgesamt bereits 39 Teilbereiche zugeordnet, was 9250 Fällen pro Jahr und laut Fachleuten rund drei Vierteln der wichtigsten HSM-Bereiche entspricht.
Die Planungsentscheide waren Gegenstand von Beschwerden, und die vom Bundesverwaltungsgericht (BVGer) in seinen verschiedenen Urteilen angebrachte Kritik trägt zu einer Weiterentwicklung der HSM-Planung bei. So muss der Entscheidungsprozess in zwei Stufen erfolgen, damit die Spitäler ihr Recht auf Anhörung geltend machen können. Zuerst sind die Behandlungen zu bestimmen, die unter die HSM fallen, dann erfolgt die Zuteilung der Behandlungen an die Spitäler. Eine Bedarfsanalyse und eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Spitäler müssen ebenfalls vorgenommen werden.
Da die HSM-Entscheide befristet sind, meistens bis Ende 2014 und 2015, müssen sie einer Neubeurteilung unterzogen werden. Dieses Verfahren nimmt mehr Zeit in Anspruch als die Neubeurteilung, die ohne die vom BVGer verhängten Anforderungen erfolgt wäre. Dadurch ist eine vorübergehende Lücke in der Reglementierung entstanden. Die meisten Kantone haben jedoch die betroffenen Leistungen auf kantonaler Ebene geregelt, um diese Lücke zu füllen. Die Neubeurteilung der HSM-Bereiche, deren Leistungszuteilungen bereits abgelaufen sind oder Ende 2016 ablaufen werden, ist die oberste Arbeitspriorität der HSM-Planung.
Die Kantone haben gezeigt, dass sie die HSM-Planung kompetent erstellen können und gewillt sind, das zu tun. Zum heutigen Zeitpunkt sieht der Bundesrat keinen Grund, von seiner subsidiären Kompetenz im Planungsbereich Gebrauch zu machen. Der Konzentrationsprozess muss jedoch weitergeführt und die Planung um weitere Teilbereiche ergänzt werden. Der Bundesrat wird periodisch wieder evaluieren, ob die Kantone die weiteren Planungsmassnahmen zeitgerecht vornehmen und ob es nötig ist, dass er von seiner subsidiären Kompetenz Gebrauch macht. Er wird zum ersten Mal in drei Jahren diese Prüfung durchführen und seinen Bericht zur gesamtschweizerischen HSM-Planung aktualisieren.
Adresse für Rückfragen
Bundesamt für Gesundheit BAG, Kommunikation, 058 462 95 05 oder media@bag.admin.ch
Herausgeber
Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html
Bundesamt für Gesundheit
http://www.bag.admin.ch