Tabakproduktegesetz: Die Gesundheit der Bevölkerung besser schützen

Bern, 05.06.2015 - Der Bundesrat hat Kenntnis genommen von den Ergebnissen der Vernehmlassung zum neuen Tabakproduktegesetz (TabPG). Trotz unterschiedlicher Eingaben hält er weitgehend an der Stossrichtung des Vorentwurfs fest. Mit den vorgeschlagenen Bestimmungen kann seiner Ansicht nach der Schutz der Bevölkerung und insbesondere der Jugend vor den negativen Folgen des Tabakkonsums verbessert werden. Er hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, die Botschaft zum TabPG bis zum Herbst 2015 auszuarbeiten.

Der im Mai 2014 in die Vernehmlassung geschickte Entwurf zum TabPG ist auf grosses Interesse gestossen. Fast alle Institutionen, die sich an der Vernehmlassung beteiligt haben, begrüssen die Ausarbeitung eines Spezialgesetzes für Tabakprodukte. Eine Mehrheit spricht sich auch für ein Verbot des Zigarettenverkaufs an Minderjährige aus. Die vorgesehenen Bestimmungen zu den nikotinhaltigen elektronischen Zigaretten, die den Tabakzigaretten gleichgestellt werden, finden ebenfalls breite Unterstützung.

Die vorgeschlagenen Einschränkungen im Bereich Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring lösten jedoch sehr unterschiedliche Reaktionen aus. Eine Mehrheit der Kantone heisst die Einschränkungen gut, die Meinungen der politischen Parteien sind dagegen geteilt. Präventionsexperten wie auch die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH vertreten die Ansicht, dass der Vorentwurf zu wenig weit gehe und fordern ein vollständiges Verbot von Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring für Tabakwaren. Economiesuisse und verschiedene Wirtschaftsverbände dagegen argumentieren mit der Wirtschaftsfreiheit und stellen sich gegen diese Einschränkungen. Sie beurteilen diese als unverhältnismässig. Der Gesundheitsschutz rechtfertige solche Massnahmen nicht.

Angesichts dieser weit auseinanderliegenden Positionen schlägt der Bundesrat vor, die aus seiner Sicht ausgewogene Stossrichtung des Vorentwurfs weitgehend beizubehalten. Die darin vorgeschlagenen Bestimmungen ermöglichen es, die Bevölkerung und insbesondere Jugendliche besser vor den schädlichen Auswirkungen des Tabakkonsums zu schützen.

Zwei Anpassungen werden im Entwurf vorgenommen. Das Verbot der Abgabe von Tabakwaren durch Minderjährige wird gestrichen. Lernende könnten also auch dann Zigaretten verkaufen, wenn sie selber noch nicht alt genug sind, um diese selber zu kaufen. Ausserdem wird präzisiert, was der Bundesrat in eigener Kompetenz entscheiden darf.

Die vorgeschlagenen Bestimmungen des neuen TabPG gehen weniger weit als die Gesetzgebungen der meisten europäischen Länder. Es wäre weiterhin möglich, auf Gegenständen, die einen direkten Bezug zum Tabak haben, oder an den Verkaufsstellen für Tabakwaren zu werben, persönliche Werbung an erwachsene Konsumentinnen und Konsumenten zu richten sowie Festivals und Open Airs von nationaler Bedeutung zu sponsern. Der Verkauf von nikotinhaltigen E-Zigaretten in der Schweiz würde zugelassen. Er unterläge jedoch denselben Einschränkungen bezüglich Werbung und Verkauf an Minderjährige wie die Tabakzigaretten. Alle E-Zigaretten, ob nikotinhaltig oder nicht, würden zudem künftig unter das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen fallen.


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