„Functional Food"; Bewilligung von neuartigen Speziallebensmitteln

Bern, 06.10.1999 - Zur Zeit bearbeitet das BAG rund 25 Bewilligungsgesuche von neuartigen Speziallebensmitteln, sogenannte „Functional Food"-Produkte. Es handelt sich dabei um Lebensmittel mit einem spezifischen Zusatznutzen, der über den ernährungsphysiologischen Nutzen der darin enthaltenen Nährstoffe hinausgeht. Das BAG hat nun eine Bewilligung für einen speziellen Brotaufstrich erteilt.

Das BAG hat nach umfangreichen ernährungsphysiologischen und toxikologischen Abklärungen einen neuartigen, mit Pflanzensterinen angereicherten Spezialbrotaufstrich bewilligt. Bei diesem von der Firma Lipton-Sais hergestellten Produkt handelt es sich um ein neuartiges Speziallebensmittel („Functional Food"), dessen günstige Wirkung jedoch nur dann optimal erzielt wird, wenn gleichzeitig auf eine ausgewogene Ernährung geachtet wird. Solche neuartigen Speziallebensmittel können gravierende Ernährungsfehler nicht beheben. Das BAG empfiehlt grundsätzlich eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung mit einem hohen Anteil an Gemüse, Obst und Vollkornprodukten.

Die Bewilligung wurde aufgrund des geltenden Lebensmittelgesetzes (LMG) und der Lebensmittelverordnung (LMV) erteilt, wonach ein Lebensmittel nicht als Heilmittel angepriesen werden darf. Erlaubt sind bei Speziallebensmitteln hingegen Hinweise auf eine besondere ernährungsphysiologische Wirkung (Art. 167 LMV). Die vorliegende Bewilligung stellt somit keine Praxisänderung dar. Eine Untergruppe der Eidgenössischen Ernährungskommission (EEK) prüft gegenwärtig, wie den neuen Entwicklungen in den Bereichen „Food Supplements" (Nahrungsmittelzusätze) und „Functional Food" am besten Rechnung getragen werden kann. Bis von diesem Gremium allenfalls Vorschläge zu einer Praxisänderung vorliegen, ändert sich an der heutigen Grenzziehung zwischen Lebensmitteln und Heilmitteln nichts.

Die weiteren Bewilligungen werden wie üblich periodisch im Handelsamtsblatt sowie auf Internet publiziert (www.bag.admin.ch weiter zu: Verbraucherschutz – Lebensmittel – Lebensmittelrecht).


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