Der Bundesrat will medizinische Mittel und Gegenstände aus dem Europäischen Wirtschaftsraum vergüten lassen

Bern, 13.12.2024 - Der Bundesrat schlägt vor, dass die obligatorische Krankenversicherung (OKP) künftig die Kosten von bestimmten medizinischen Mitteln und Gegenständen übernimmt, die Versicherte im Europäischen Wirtschaftsraum privat einkaufen. Aufgrund der teilweise tieferen Preise im Ausland können so Kosten gedämpft und der Wettbewerb gefördert werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 eine entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) in die Vernehmlassung geschickt.

Zu den Leistungen der OKP gehören ärztlich verordnete Mittel und Gegenstände, die der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen. Es sind dies zum Beispiel Verbandmaterial, Blutzuckerteststreifen oder Orthesen. Alle von der OKP vergüteten Mittel und Gegenstände sind in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) aufgeführt. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) entscheidet jeweils nach Anhörung der Eidgenössischen Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände (EAMGK), ob eine Leistung in der MiGeL aufgeführt und vergütet wird.

Mittel und Gegenstände, die eine in der Schweiz versicherte Person privat im Ausland bezieht, werden heute im Rahmen der OKP grundsätzlich nicht vergütet. Das liegt am sogenannten Territorialitätsprinzip. Damit können die Versicherten und die OKP aktuell nur in Ausnahmefällen (z.B. in Notfällen) vom günstigeren Angebot im Ausland profitieren.

Hier schlägt der Bundesrat nun eine Anpassung vor: Gewisse im Europäischen Wirtschaftsraum bezogene Produkte sollen von der OKP vergütet werden können. Zu dieser Kategorie würden insbesondere Verbrauchsmaterialien gehören, die gut 50 Prozent des Kostenvolumens der von der OKP vergüteten Mittel und Gegenstände ausmachen. Im Jahr 2021 betrug das Kostenvolumen der MiGeL rund 630 Millionen Franken. Der Vorschlag des Bundesrats basiert auf einem Bericht, den er als Antwort auf eine Motion zur Einführung einer Vergütungspflicht für im Ausland eingekaufte medizinische Mittel und Gegenstände (Motion 16.3169 Heim «Vergütung der Krankenkassen für im Ausland eingekaufte medizinische mittel und Gegenstände») in Auftrag gegeben hat.

Mittels Anpassung Kosten dämpfen

Mit der Kostenübernahme der im Ausland bezogenen Produkte können die Kosten für Mittel und Gegenstände zulasten der OKP gedämpft und der Wettbewerb gefördert werden. Der Bundesrat würde die Umsetzung auf Verordnungsstufe regeln und definieren, welche konkreten Mittel und Gegenstände beim Bezug im Europäischen Wirtschaftsraum von den Krankenversicherern vergütet werden. Der Bundesrat hat die entsprechende Anpassung an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis am 31. März 2025.  


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