Historische Anerkennung der Schadensminderung in der Betäubungsmittelkommission

Bern, 25.03.2024 - Vom 14. bis zum 22. März 2024 hat die Schweiz in Wien an der 67. Tagung der Betäubungsmittelkommission der Vereinten Nationen teilgenommen, der sie im Zeitraum 2022-2025 als Mitglied angehört. Die Tagung endete mit der Verabschiedung einer Resolution über die Prävention und Behandlung von Überdosierungen, in der das Konzept der Schadensminderung ausdrücklich und zum ersten Mal von der Kommission anerkannt wird.

Die 1946 gegründete Betäubungsmittelkommission (Commission on Narcotic Drugs, CND) der Vereinten Nationen ist für die Ausarbeitung der internationalen Drogenpolitik zuständig. Das Sekretariat der CND wird vom Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) gestellt. Die CND entscheidet über die Unterstellung von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorläufersubstanzen unter die internationale Kontrolle.

Das hochrangige Segment der 67. Tagung der Kommission fand am 14. und 15. März 2024 in Wien statt. Ziel war es, die Zwischenüberprüfung der Umsetzung der Ministererklärung zur Drogenpolitik von 2019 vorzunehmen. Ein Abschlussdokument wurde zu Beginn der Tagung verabschiedet.  

Die Schweiz war in Wien mit einer Delegation unter der Leitung von Anne Lévy, Direktorin des Bundesamtes für Gesundheit, vertreten. Während der Vorbereitungsarbeiten und anlässlich des hochrangigen Segments hat sich die Schweiz verpflichtet, ihre Bemühungen um eine kohärente, gesundheits- und menschenrechtsbasierte Suchtpolitik, die auch entwicklungspolitische Aspekte einbezieht, fortzuführen. Sie verpflichtete sich auch, die Bemühungen zur Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen Wien, Genf und New York zu unterstützen und dabei die Zivilgesellschaft einzubeziehen. Im Rahmen ihrer Teilnahme am hochrangigen Segment führte die Schweizer Delegation auch bilaterale Gespräche mit einer Reihe von anderen Ländern.

Die Delegation setzte ihre Arbeit im Rahmen der regulären Tagung der CND (18.–22. März 2024) fort. Die Tagung endete mit der Verabschiedung einer Resolution über die Prävention und Behandlung von Überdosen. Diese Resolution kann als historisch bezeichnet werden, denn darin wird die Bedeutung der Schadensminderung ausdrücklich und zum ersten Mal von der CND anerkannt. Die Schweiz spielt in diesem Bereich seit über 30 Jahren eine Pionierrolle.

Die Schweiz, die schon mehrmals Mitglied der CND war (1961-1975, 1988-1995, 1997-2001, 2004-2011 und 2018-2021), hat sich stets aktiv in die Arbeit und Diskussionen der Kommission eingebracht. Sie setzt sich in diesem Gremium weiter für die Förderung einer Drogenpolitik mit Fokus auf der Gesundheit und den Menschenrechten ein. Die Schweiz verfolgt mit ihrer Viersäulenstrategie (Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression) und deren schrittweisen Weiterentwicklung zu einer nationalen Strategie im Suchtbereich einen Ansatz, der im Ausland anerkannt ist und Beachtung findet.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Gesundheit, Medien und Kommunikation, +41 58 462 95 05, media@bag.admin.ch


Herausgeber

Bundesamt für Gesundheit
http://www.bag.admin.ch

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/das-bag/aktuell/medienmitteilungen.msg-id-100519.html