Zugang zum PsyReg via Standardschnittstelle

Die Schnittstelle gibt Zugang zu den öffentlich zugänglichen Daten gemäss Anhang I der Registerverordnung PsyG. Mit der Standardschnittstelle können Sie via Ihrer Inhouse-Fachanwendung Daten aus dem PsyReg lesen.

Der Zugang zur Standardschnittstelle ist gebührenpflichtig gemäss Registerverordnung Artikel 19 und wird nur auf entsprechenden Antrag hin gewährt. In diesem muss eine gesetzliche oder dem öffentlichen Interesse dienende Aufgabe geltend gemacht werden können. Sie finden das entsprechende Antragsformular auf dieser Seite.  

Gemäss der Registerverordnung PsyG Artikel 11 Absatz 4 veröffentlicht das BAG eine Liste der Stellen, denen Zugang zur Standardschnittstelle gewährt wurde. Die Liste finden Sie auf dieser Seite im Register «Dokumente».

Letzte Änderung 14.07.2023

Zum Seitenanfang

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/berufe-im-gesundheitswesen/psychologieberufe/psychologieberuferegister-psyreg/zugang-zum-psyreg-via-standardschnittstelle1.html