Psychologieberuferegister PsyReg

Das Psychologieberuferegister (PsyReg) für die Öffentlichkeit zugänglich. 

Im Psychologieberuferegister (PsyReg) werden diejenigen Psychologinnen und Psychologen registriert, die sich über eine fundierte, eidgenössisch anerkannte Aus- und Weiterbildung in ihrem Fachgebiet ausweisen können: Es sind dies alle Psychologinnen und Psychologen, die über einen eidgenössischen oder einen anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel in den Fachgebieten Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychologie, klinische Psychologie, Neuropsychologie oder Gesundheitspsychologie verfügen. Bei den psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten wird ausserdem im PsyReg eingetragen, ob sie eine Bewilligung zur Ausübung der Psychotherapie in eigener fachlicher Verantwortung haben.

Einstieg in das Psychologieberuferegister (PsyReg)

Weitere Informationen zum PsyReg finden Sie unter FAQ Psychologieberuferegister.

Das Register schafft Transparenz

Patientinnen und Patienten können dem Register beispielsweise entnehmen, welche Psychotherapeutinnen und -therapeuten in ihrem Kanton über eine fundierte, anerkannte Weiterbildung und über eine gültige Berufsausübungsbewilligung verfügen. Klientinnen und Klienten, welche die Beratung eines Kinder- und Jugendpsychologen in Anspruch nehmen möchten, können sich im PsyReg darüber informieren, ob dieser einen eidgenössischen oder einen anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel im Fachgebiet hat. Damit leistet das Register einen konkreten Beitrag zur Sicherung der Qualität der Dienstleistungen im Gesundheitswesen.

Das Register erleichtert die Wahrnehmung der Aufgaben im Vollzug des Psychologieberufegesetzes

Sie werden dem PsyReg zum Beispiel ohne weitere Dossierprüfung entnehmen können, ob eine Psychologin oder ein Psychologe die fachlichen Voraussetzungen für die Berufsausübungsbewilligung erfüllt. Indem auch Einschränkungen der Berufsausübungsbewilligung oder Disziplinarmassnahmen gegen eine Psychotherapeutin bzw. einen Psychotherapeuten im PsyReg erfasst werden, unterstützt es die Kantone bei der Aufsicht und der gegenseitigen Information.

Medien

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Zahlen & Fakten

Statistiken Anerkennungen Psychologieberufe

Seit 1. April 2013 ist die Psychologieberufekommission (PsyKo) verantwortlich für die Anerkennungen ausländischer Abschlüsse der Psychologieberufe. Bis zum 31. Dezember 2017 hat die PsyKo 1836 Abschlüsse aus insgesamt 54 verschiedenen Ländern anerkannt.

Weiterführende Themen

FAQ zum Psychologieberufegesetz

Die «FAQ» zum PsyG geben Antworten auf häufige Fragen, welche dem BAG von Weiterbildungsorganisationen, Weiterzubildenden, Verbänden und weiteren Interessierten zum PsyG gestellt werden.

Medizinalberuferegister MedReg

Seit 1. Januar 2018 müssen alle Medizinalpersonen, die in der Schweiz tätig sind oder tätig werden wollen, im Medizinalberuferegister eingetragen sein.

Anerkennungen von Psychologieberufen

Seit Inkrafttreten des Psychologieberufegesetzes (PsyG) am 1. April 2013 prüft die Psychologieberufekommission (PsyKo) ausländische Hochschulabschlüsse in Psychologie und Weiterbildungstitel im Geltungsbereich des PsyG.

Akkreditierung von Weiterbildungsgängen der Psychologieberufe

Die Akkreditierung von Weiterbildungsgängen im Bereich der Psychologieberufe gilt gemäss Psychologieberufegesetz als Voraussetzung für die Erteilung des eidg. Weiterbildungstitels.

Psychische Erkrankungen und Gesundheit

Psychische Krankheiten erschweren den Alltag vielseitig. Sie belasten die Angehörigen und können zu Suizid führen. Trotzdem werden sie oft unterschätzt oder nicht erkannt. Für Bund und Kantone sind sie deshalb ein ständiges Thema.

Letzte Änderung 20.10.2022

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Gesundheitsversorgung und Berufe
Gesundheitsberuferegister
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 465 24 90
E-Mail

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