Für inländische Hochschulabschlüsse in Psychologie sowie Weiterbildungstitel in Psychotherapie nach Psychologieberufegesetz PsyG stellt das BAG EU-Richtlinienkonformitätsbescheinigungen aus.
Bedingungen
Inhaberinnen und Inhaber eines inländischen Hochschulabschlusses in Psychologie (gemäss Art. 2 PsyG) oder eines eidgenössischen Weiterbildungstitels in Psychotherapie (gemäss Art. 8 PsyG) können zur Vorlage bei ausländischen Behörden eine EU-Richtlinienkonformitätsbescheinigung bestellen. Diese enthält Informationen zur rechtlichen Anerkennung des Abschlusses in der Schweiz (Psychologieberufegesetz PsyG) sowie über das Qualifikationsniveau gemäss EU-Richtlinie.
Die Bescheinigung informiert nicht über die Berufszulassung, da sämtliche Bestimmungen rund um die Berufstätigkeit sowie die Bewilligungen in der Kompetenz der Kantone liegen.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt CHF 150. Wir verschicken die Rechnung zusammen mit der Bescheinigung.
Erforderliche Unterlagen
Die Bescheinigung kann per E-Mail oder per Post bestellt werden. Für die Ausfertigung benötigen wir die folgenden Unterlagen und Informationen:
- Kopie des Diploms in Psychologie respektive des Weiterbildungstitels in Psychotherapie
- Kopie des Passes oder der Identitätskarte
- gewünschte Sprache (Bescheinigungen in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache erhältlich)
- Ihre Adresse
Vorsicht: Bei der Bestellung per E-Mail achten Sie bitte auf eine gute Qualität der Scans!
Letzte Änderung 17.01.2024
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Gesundheitsversorgung und Berufe
Gesundheitsberuferegister
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 465 24 90