Für inländische Hochschulabschlüsse in Psychologie sowie Weiterbildungstitel in Psychotherapie nach Psychologieberufegesetz PsyG stellt das BAG EU-Richtlinienkonformitätsbescheinigungen aus.
Bedingungen
Inhaberinnen und Inhaber eines inländischen Hochschulabschlusses in Psychologie (gemäss Art. 2 PsyG) oder eines eidgenössischen Weiterbildungstitels in Psychotherapie (gemäss Art. 8 PsyG) können zur Vorlage bei ausländischen Behörden eine EU-Richtlinienkonformitätsbescheinigung bestellen. Diese enthält Informationen zur rechtlichen Anerkennung des Abschlusses in der Schweiz (Psychologieberufegesetz PsyG) sowie über das Qualifikationsniveau gemäss EU-Richtlinie.
Die Bescheinigung informiert nicht über die Berufszulassung, da sämtliche Bestimmungen rund um die Berufstätigkeit sowie die Bewilligungen in der Kompetenz der Kantone liegen.
Erforderliche Unterlagen
Die Bescheinigung kann per E-Mail oder per Post bestellt werden. Für die Ausfertigung benötigen wir die folgenden Unterlagen und Informationen:
- Kopie des Diploms in Psychologie respektive des Weiterbildungstitels in Psychotherapie
- Kopie des Passes oder der Identitätskarte
- gewünschte Sprache (Bescheinigungen in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache erhältlich)
- Ihre Adresse
Vorsicht: Bei der Bestellung per E-Mail achten Sie bitte auf eine gute Qualität der Scans!
Letzte Änderung 11.01.2023
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Gesundheitsberufe
Gesundheitsberuferegister
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 465 24 90