Berufsausübung

Was ist bei der Berufsausübung in einem Psychologieberuf in der Schweiz zu beachten? Auf einige Spezifitäten wird im Folgenden vertieft eingegangen.

Berufsausübung als eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin
oder eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut: 

Laut Artikel 22 des Psychologieberufegesetzes (PsyG) muss für die Ausübung der Psychotherapie in eigener fachlicher Verantwortung eine Bewilligung von dem Kanton eingeholt werden, in welchem man den Beruf ausüben möchte.
Um eine solche Bewilligung zu erhalten, muss der Antragsteller oder die Antragstellerin gemäss Art. 24 des PsyG:

  • im Besitz eines eidgenössischen oder eines anerkannten ausländischen Weiterbildungstitels sein
  • vertrauenswürdig sein sowie physisch und psychisch Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung bieten
  • eine Amtssprache des Kantons beherrschen

Für alle anderen Psychologieberufe, die im PsyG verankert sind, gilt diese Regelung nicht.

Anordnungsmodell: 

Seit dem 1. Juli 2022 können psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten selbständig über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abrechnen. Es wurde definiert, welche Leistungen durch die Krankenpflegeversicherung bezahlt werden und welche Voraussetzungen psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zur selbständigen Abrechnung erfüllen müssen. Diese und weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: Neuregelung der psychologischen Psychotherapie ab 1. Juli 2022.

Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen und Weiterbildungstiteln im Geltungsbereich des Psychologieberufegesetzes (PsyG):

Personen, welche einen ausländischen Hochschulabschluss oder einen ausländischen Weiterbildungstitel im Bereich des PsyG anerkennen lassen möchten, finden die betreffenden Informationen unter dem folgenden Link: Anerkennungen von Psychologieberufen.

Konformitätsbescheinigungen nach EU- Richtlinien:

Falls Sie beabsichtigen, im Ausland tätig zu sein, können Sie eine Bescheinigung bestellen, welche den ausländischen Behörden vorgelegt werden kann. Diese enthält Informationen zur rechtlichen Anerkennung des jeweiligen Abschlusses in der Schweiz. Ausserdem gibt sie Auskunft über das Qualifikationsniveau gemäss der EU-Richtlinie. Weitere Informationen sowie Angaben zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie unter folgendem Link: Konformitätsbescheinigungen für Psychologieberufe.

Letzte Änderung 17.01.2024

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Gesundheitsversorgung und Berufe
Sektion Weiterentwicklung Gesundheitsberufe
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
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Tel. +41 58 465 85 57
E-Mail

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