Aus- und Weiterbildung

In der Schweiz wird unterschieden zwischen der Aus- und der Weiterbildung. Die Ausbildung wird in Form eines Studiums an einer Schweizer Hochschule absolviert. Die anschliessende Weiterbildung wird von unterschiedlichen Anbietern durchgeführt.

Ausbildung

Das Psychologiestudium wird an verschiedenen Hochschulen in der Schweiz angeboten. Um sich Psychologe oder Psychologin nennen zu dürfen, muss zuerst ein Bachelorstudium (Regelstudienzeit 3 Jahre) und anschliessend ein Masterstudium (Regelstudienzeit 2 Jahre) abgeschlossen werden.

Die verschiedenen Masterstudiengänge setzen unterschiedliche Schwerpunkte. Machen Sie sich bereits vor der Wahl des Schwerpunktes Gedanken darüber, ob Sie nach dem Masterabschluss eine eidgenössisch anerkannte Weiterbildung absolvieren möchten. Nach dem Psychologieberufegesetz (Art. 7, Abs. 2) müssen in diesem Fall für die Zulassung zur Weiterbildung genügend Studienleistungen in klinischer Psychologie und Psychopathologie erbracht werden. Auskunft über die genaue Anzahl der zu erbringenden ECTS erhalten Sie bei den jeweiligen Anbietern der Weiterbildungsgänge.

Informieren Sie sich ausserdem frühzeitig, wann Sie sich um den Weiterbildungsplatz Ihrer Wahl bewerben müssen. Die Fristen zur Anmeldung können voneinander abweichen und sind teilweise sehr früh angesetzt.

Weiterbildung

Das Psychologieberufegesetz legt fest, dass ein eidgenössisch anerkannter Titel nur mit dem Abschluss eines akkreditierten Weiterbildungsgangs erlangt werden kann. Die Liste der akkreditierten Weiterbildungsgänge ist publiziert.

Folgende Fachgebiete bieten einen eidgenössisch anerkannten Weiterbildungstitel an:

  • Psychotherapie
  • Kinder- und Jugendpsychologie
  • Klinische Psychologie
  • Neuropsychologie
  • Gesundheitspsychologie

Die Berufsbezeichnung lautet entsprechend: eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin / eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut (Bezeichnung in Anlehnung an das jeweilige Fachgebiet).

Voraussetzung für die Absolvierung einer eidgenössisch anerkannten Weiterbildung ist ein Masterabschluss in Psychologie an einer Schweizer Hochschule sowie genügend Studienleistungen in klinischer Psychologie und Psychopathologie. Auskunft darüber, welche Veranstaltungen als klinisch oder psychopathologisch eingestuft werden, erhalten Sie von Ihrer Hochschule. Wie viele ECTS Punkte als Minimalstandard für die Zulassung gelten, erfahren Sie direkt beim gewünschten Weiterbildungsgang.

Falls Sie Ihren Psychologieabschluss im Ausland absolviert haben und in der Schweiz eine entsprechende Weiterbildung absolvieren möchten, müssen Sie durch die Psychologieberufekommission (PsyKo) Ihren Abschluss anerkennen lassen.

Letzte Änderung 06.12.2023

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