Infolge internationaler Reformen der ärztlichen Fortbildung wurde in der Schweiz die Themengruppe «Ärztliche Fortbildung» eingesetzt. Diese soll prüfen, ob solche Reformen auch in unserem Land notwendig sind.
In mehreren europäischen Ländern sollen Reformen die ärztliche Fortbildung, einschliesslich der Rezertifizierung, modernisieren. Durch diesen Prozess müssen Ärztinnen und Ärzte ihre Zertifizierung oder ihre Zulassung periodisch erneuern. In Deutschland und Österreich müssen sie ihre Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen nachweisen. Bei Nichteinhaltung werden Sanktionen verhängt. In Frankreich erfordert eine obligatorische Revalidierung Fortbildungsprogramme und Audits. In den Niederlanden und im Vereinigten Königreich ist alle fünf Jahre eine Rezertifizierung mit zusätzlichen Bewertungen und Verpflichtungen erforderlich. In den USA ist sie freiwillig, aber weit verbreitet. In Kroatien und Slowenien bestehen Fortbildungskriterien. Bei Nichterfüllung kann die Zulassung entzogen werden.
Schweizer Kontext
In der Schweiz ist die ärztliche Fortbildung im Medizinalberufegesetz (Art. 40 Bst. b MedBG) und in der Fortbildungsordnung (FBO) des SIWF geregelt. Letztere verlangt 50 nachweisbare Fortbildungsstunden, davon 25 Stunden im Kernbereich, sowie 30 Stunden Selbststudium. Seit November 2019 ist ein Fortbildungsdiplom des SIWF für Inhaberinnen und Inhaber von Weiterbildungstiteln obligatorisch. Die Ärztinnen und Ärzte müssen ihre Fortbildungen unter Mitwirkung der medizinischen Fachgesellschaften auf einer Online-Plattform registrieren. Die kantonalen Behörden überwachen die Einhaltung dieser Verpflichtung, wobei disziplinarische Sanktionen möglich sind (Art. 41 MedBG).
Vergebene Mandate im Rahmen der Themengruppe
Um die Notwendigkeit einer Reform der ärztlichen Fortbildung in der Schweiz zu prüfen, erhielt das SIWF im Jahr 2020 einen Forschungsauftrag. Damit sollten der aktuelle Stand der ärztlichen Fortbildung in der Schweiz evaluiert und mögliche Massnahmen zur weiteren Verbesserung der Fortbildungsqualität ermittelt werden. Aufgrund der Ergebnisse dieses Forschungsauftrags wurde ein Rechtsexperte damit beauftragt zu prüfen, welche rechtlichen Massnahmen getroffen werden könnten, um die Einhaltung der Fortbildungspflicht durch die Ärztinnen und Ärzte zu gewährleisten.
Umsetzung
Zu den Ergebnissen der beiden Berichte fand ein mehrfacher Austausch zwischen BAG, SIWF und GDK statt, um die Verantwortlichkeiten und allfällige Massnahmen zu definieren. Eine Zusammenfassung dieses Austauschs wurde der Plattform im März 2023 vorgelegt. Zudem wurde beschlossen, dass BAG, SIWF und GDK im Rahmen ihrer jeweiligen künftigen Arbeit vier Schwerpunkte setzen.
Letzte Änderung 27.05.2024