Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung

Am 18. Mai 2014 wurde die Schweizerische Bundesverfassung mit dem Artikel 117a zur medizinischen Grundversorgung ergänzt. Dieser verpflichtet Bund und Kantone, für eine ausreichende, allen zugängliche, medizinische Grundversorgung von hoher Qualität zu sorgen.

Medizinische Grundversorgung sicherstellen

Mit dem Artikel 117a zur medizinischen Grundversorgung soll sichergestellt werden, dass trotz dem steigenden Bedarf an Gesundheitsleistungen auch in Zukunft eine flächendeckende medizinische Grundversorgung von hoher Qualität gewährleistet werden kann. Um dieses Ziel zu erreichen, kann der Bund Vorschriften erlassen über die Aus- und Weiterbildung sowie die Berufsausübung der in der medizinischen Grundversorgung tätigen Gesundheitsfachpersonen.

Initiative «Ja zur Hausarztmedizin»

Die Hausärztinnen und Hausärzte spielen in der medizinischen Grundversorgung eine wichtige Rolle, da sie meist die ersten Ansprechpartner für Patientinnen und Patienten sind. In den nächsten Jahren werden viele Hausärztinnen und Hausärzte in den Ruhestand treten, doch viele von ihnen haben Mühe, eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger zu finden. Junge Hausärztinnen und Hausärzte wollen oftmals keine Einzelpraxis übernehmen, sondern sie wollen vermehrt in Gemeinschaftspraxen oder Gesundheitszentren arbeiten, da diese Modelle leichter mit flexiblen Arbeitszeiten oder Teilzeitarbeit vereinbar sind.

Um die Hausarztmedizin zu stärken, reichte ein Initiativkomitee der Hausärzteschaft im April 2010 die Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin» ein. Ziel der Initiative war es, genügend Hausärztinnen und Hausärzte auszubilden und die Attraktivität des Berufs zu steigern.

Direkter Gegenentwurf des Bundesrates

Der Bundesrat stellte der Initiative einen direkten Gegenentwurf zur medizinischen Grundversorgung gegenüber, mit welchem alle Berufsgruppen der medizinischen Grundversorgung nachhaltig gefördert werden sollten. Er begründete den Gegenentwurf mit dem Argument, dass auch weitere Berufe zur Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung benötigt werden.

Das Initiativkomitee zog die Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin» am 27. September 2013 zurück und unterstützte fortan den direkten Gegenentwurf des Bundesrats. Dazu geführt haben verschiedene Massnahmen, die im Rahmen des Masterplans Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung ergriffen wurden.

Zusammen mit dem direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin» hat der Bundesrat den Bericht in Erfüllung zur Motion 08.3608 von Jacqueline Fehr (Strategie gegen Ärztemangel und zur Förderung der Hausarztmedizin) verabschiedet.

Weitere Informationen finden Sie unter: Masterplan Hausarztmedizin und med. Grundversorgung

Weiterführende Themen

Masterplan «Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung»

Mit dem Masterplan «Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung» sollten die Hauptforderungen der Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin» erfüllt werden.

Letzte Änderung 08.11.2022

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