Seit dem 1. Januar 2015 können private und öffentliche Organisationen den Zugang zu Daten des MedReg über die Standardschnittstelle beantragen. Mit der Standardschnittstelle können Sie via Ihrer Inhouse-Fachanwendung Daten aus dem MedReg lesen.
Die Schnittstelle gibt Zugang zu den öffentlich zugänglichen Daten gemäss Anhang I der Registerverordnung MedBG.
Der Zugang zur Standardschnittstelle ist gebührenpflichtig gemäss Registerverordnung Artikel 18 und wird nur auf entsprechenden Antrag hin gewährt. In diesem muss eine gesetzliche oder dem öffentlichen Interesse dienende Aufgabe geltend gemacht werden können. Sie finden das entsprechende Antragsformular auf dieser Seite.
Gemäss der Registerverordnung MedBG Artikel 11 Absatz 4 veröffentlicht das BAG eine Liste der Stellen, denen Zugang zur Standardschnittstelle gewährt wurde. Die Liste finden Sie auf dieser Seite im Register «Dokumente».
Letzte Änderung 26.03.2024
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