Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) im MedReg

Das MedReg dient dem Bundesamt für Statistik (BFS) zur Identifikation der im Sinne der AHV selbstständig erwerbenden Medizinalpersonen (Einzelunternehmen, einfache Gesellschaften). Das BFS teilt diesen eine UID zu.  

Die UID im MedReg

Seit dem 1. Januar 2020 sind die kantonalen Aufsichtsbehörden verpflichtet, im MedReg einzutragen, ob die Bewilligungsinhaberin oder der Bewilligungsinhaber ein Einzelunternehmen führt und im Sinne der AHV als selbstständigerwerbend gilt.

Gestützt auf diese Information werden die Daten der betreffenden Einzelunternehmerinnen und -unternehmer via WebServices an das BFS übermittelt und eine UID wird zugeteilt. Die UID wird im MedReg veröffentlicht.  

Die Kennzeichnung der Einzelunternehmen ist wichtig, weil das BFS für die statistischen Erhebungen der ambulanten Arztpraxen die Adressen der Einzelunternehmen aus dem MedReg bezieht. (MAS: Medical Ambulatory Structure).  

Die Kantone können im MedReg auch UID von juristischen Personen eintragen, die bereits über eine UID verfügen. Die UID der juristischen Personen kann aus dem UID-Register des BFS übernommen werden. Der Link auf die UID-Suche befindet sich in der Linksammlung auf dieser Seite.

Den Link zu weiteren Informationen des BFS zur UID finden Sie auf dieser Seite im Register «Links» / Informationen über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID).


Letzte Änderung 14.12.2023

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