Informationen zum MedReg für Medizinalpersonen

Sind Sie eine Medizinalperson und möchten Ihre Daten ändern? Oder Sie benötigen Ihre GLN? Oder benötigen Sie eine GLN für Ihren Betrieb? Hier finden Sie Infos zu diesen und weiteren Themen.

Änderungen der Personalien:

Im Falle einer Änderung des Familiennamens und/oder der Vornamen, benötigen wir eine Kopie des Ehescheins, Personenstandsausweises oder einer ähnlich offiziellen Bescheinigung für den Namenswechsel (kein Pass, Identitätskarte, Aufenthaltstitel oder Ausländerausweis).

Im Fall einer Änderung der Nationalität und/oder Heimatort, benötigen wir eine Kopie des Passes, des Zivilstandsausweises oder der Identitätskarte.

Bitte senden Sie diese Unterlagen direkt an: mebeko@bag.admin.ch

Änderungen betreffend der Bewilligung (Adresse, Angaben über Selbstdispensation etc.):

Alle Angaben der Bewilligungen werden direkt durch die Kantone eingetragen.
Kontaktieren Sie deshalb bitte die Gesundheitsbehörde des Bewilligungskantons.

Sie sind noch nicht im MedReg eingetragen und
möchten Ihre Daten gerne eintragen lassen

Bitte konsultieren Sie die Internetseite: Ausländische Abschlüsse Gesundheitsberufe (admin.ch)

Sie suchen Ihre persönliche GLN (früher EAN)

Alle universitären Medizinalpersonen mit eidgenössischem,  von der MEBEKO anerkanntem ausländischen oder einem von der MEBEKO überprüften, nicht anerkennbaren ausländischen Diplom verfügen über eine GLN, welche im MedReg eingetragen ist. Den Link zum MedReg dazu finden Sie auf dieser Seite im Register «Links» / Einstieg in das Register (Medizinalpersonen).

Sie finden Ihre persönliche GLN  nicht

Medizinalpersonen mit einem Diplom aus einem EU-/EFTA-Staat, das noch nicht anerkannt ist, erhalten vom Bundesamt für Gesundheit nur dann eine GLN, wenn sie ihr Diplom von der dafür zuständigen Medizinalberufekommission anerkennen lassen. Weitere Informationen zur Anerkennung des Diploms finden Sie unter Direkte Anerkennung Diplom

Sie sind eine Medizinalperson und kommen nicht aus einem EU-/EFTA Staat und möchten sich registrieren lassen. Informationen zum Vorgehen finden Sie unter Diplome der Medizinalberufe ausserhalb der EU/EFTA

Sie möchten eine GLN für Ihren Betrieb

Gemäss Artikel 17 der Verordnung vom 29. Mai 1996 über die Betäubungsmittel und psychotropen Stoffe benötigen Firmen, Krankenanstalten und wissenschaftliche Institute im Zusammenhang mit der Berechtigung für Bezug, Lagerung, Verschreibung, Verwendung oder Abgabe von Betäubungsmitteln eine GLN.

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Swissmedic: narcotics@swissmedic.ch

Gesetze

Gesetzgebung Medizinalberufe

Das Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG) regelt die universitäre Ausbildung, berufliche Weiterbildung, Fortbildung und Ausübung der universitären Medizinalberufe.



Weiterführende Themen

Diplome der Medizinalberufe aus Staaten der EU/EFTA

Diplome aus der EU/EFTA können gemäss dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit den Staaten der EU und EFTA anerkannt werden. Die 90-Tage-Dienstleistenden sind verpflichtet, ein spezielles Meldeverfahren einzuleiten.


Weiterbildungstitel der Medizinalberufe aus Staaten der EU/EFTA

Weiterbildungstitel aus der EU/EFTA können gemäss dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit den Staaten der EU und EFTA anerkannt werden. Die 90-Tage-Dienstleistenden sind verpflichtet, ein spezielles Meldeverfahren einzuleiten.


Diplome der Medizinalberufe ausserhalb der EU/EFTA

Diplome der Medizinalberufe von ausserhalb der EU/EFTA können in der Regel nicht in der Schweiz anerkannt werden.

Weiterbildungstitel der Medizinalberufe ausserhalb der EU/EFTA

Wer einen Weiterbildungstitel in der Humanmedizin, Zahnmedizin, Chiropraktik oder Pharmazie ausserhalb der EU oder EFTA erworben hat, kann seinen Weiterbildungstitel grundsätzlich nicht in der Schweiz anerkennen lassen.

Eidgenössische Prüfungen universitärer Medizinalberufe

Die eidgenössischen Prüfungen in Human-, Zahn-, Veterinärmedizin, Pharmazie und Chiropraktik werden gesamtschweizerisch koordiniert und einheitlich einmal jährlich dezentral in deutscher oder französischer Sprache durchgeführt.

Letzte Änderung 14.12.2023

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Gesundheitsversorgung und Berufe
Gesundheitsberuferegister
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 15 97
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/berufe-im-gesundheitswesen/medizinalberufe/medizinalberuferegister-medreg/informationen-zum-medreg-fuer-medizinalpersonen-und-spitaeler.html