Eidgenössische Prüfungen universitärer Medizinalberufe

Die eidgenössischen Prüfungen in Human-, Zahn-, Veterinärmedizin, Pharmazie und Chiropraktik werden gesamtschweizerisch koordiniert und einheitlich einmal jährlich dezentral in deutscher oder französischer Sprache durchgeführt.

Das Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe

Nach dem Bundesgesetz vom 23. Juni 2006 über die universitären Medizinalberufe (MedBG) ist der Bund zuständig für die eidgenössischen Prüfungen der universitären Medizinalberufe. Diese finden in Anschluss an den erfolgreichen Abschluss eines nach dem MedBG akkreditierten Studiengangs statt. Durchgeführt werden die eidgenössischen Prüfungen einmal jährlich an verschiedenen Standorten und je nach dem in Deutsch oder Französisch. Sie sind aber auf gesamtschweizerischer Ebene inhaltlich und formal koordiniert. Die eidgenössischen Prüfungen in Veterinärmedizin und Chiropraktik finden zwar an Prüfungsstandorten der Deutschschweiz statt, die Absolvierung dieser Prüfung in französischer Sprache ist jedoch garantiert.

Die Chiropraktik ist erst mit dem MedBG zu einem auf Stufe Bundesrecht geregelten universitären Medizinalberuf geworden.

Lernzielkataloge

Das MedBG gibt allgemeine, für alle universitären Medizinalberufe geltende und berufsspezifische Ausbildungsziele vor. Für alle universitären Medizinalberufe wurden Schweizerische Lernzielkataloge (LZK) erarbeitet, die ebenfalls eine wichtige Grundlage für den Inhalt der eidgenössischen Prüfungen darstellen. Die Links zu den Lernzielkatalogen sind bei den Informationen zu den jeweiligen Prüfungen hinterlegt.  

Prüfungskommissionen

Der Bundesrat setzt für jeden universitären Medizinalberuf eine Prüfungskommission ein. Er wählt eine Präsidentin oder einen Präsidenten und weitere vier bis acht Mitglieder. In den Prüfungskommissionen müssen alle Ausbildungsinstitutionen vertreten sein.

Gesetze

Gesetzgebung Medizinalberufe

Das Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG) regelt die universitäre Ausbildung, berufliche Weiterbildung, Fortbildung und Ausübung der universitären Medizinalberufe.

Medien

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Zahlen & Fakten

Statistiken aller Medizinalberufe

Statistiken zu Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung aller fünf universitären Medizinalberufe.

Weiterführende Themen

Strahlenschutz: Bewilligungen, Voraussetzungen und Aufsicht

Das BAG beaufsichtigt gesamtschweizerisch die radiologischen Anwendungen in Medizin, Lehre und Forschung und erteilt Bewilligungen für den Umgang mit ionisierender Strahlung.

Ausbildung im Strahlenschutz

Personen, die mit ionisierender Strahlung umgehen, müssen entsprechend ihrer Verantwortung und Tätigkeit ausgebildet werden. Für die meisten Tätigkeiten müssen dazu zusätzliche und anerkannte Strahlenschutzkurse absolviert werden.

Medizinalberuferegister MedReg

Seit 1. Januar 2018 müssen alle Medizinalpersonen, die in der Schweiz tätig sind oder tätig werden wollen, im Medizinalberuferegister eingetragen sein.

Informationen zum MedReg für Medizinalpersonen

Hier finden Sie Informationen für Medizinalpersonen rund um das MedReg. Sie erfahren beispielsweise, wie Sie Zugriff auf das MedReg erhalten oder eine GLN für einen Betrieb beantragen können.

Medizinalberufekommission (MEBEKO)

Wir informieren Sie über die Aufgaben/Kompetenzen und die Zusammensetzung der Medizinalberufekommission (MEBEKO).

Letzte Änderung 25.11.2021

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
MEBEKO
Ressort Ausbildung
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 94 83
9–12h
E-Mail

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