Die eidgenössischen Prüfungen in Human-, Zahn-, Veterinärmedizin, Pharmazie und Chiropraktik werden gesamtschweizerisch koordiniert und einheitlich einmal jährlich dezentral in deutscher oder französischer Sprache durchgeführt.
Das Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe
Nach dem Bundesgesetz vom 23. Juni 2006 über die universitären Medizinalberufe (MedBG) ist der Bund zuständig für die eidgenössischen Prüfungen der universitären Medizinalberufe. Diese finden in Anschluss an den erfolgreichen Abschluss eines nach dem MedBG akkreditierten Studiengangs statt. Durchgeführt werden die eidgenössischen Prüfungen einmal jährlich an verschiedenen Standorten und je nach dem in Deutsch oder Französisch. Sie sind aber auf gesamtschweizerischer Ebene inhaltlich und formal koordiniert. Die eidgenössischen Prüfungen in Veterinärmedizin und Chiropraktik finden zwar an Prüfungsstandorten der Deutschschweiz statt, die Absolvierung dieser Prüfung in französischer Sprache ist jedoch garantiert.
Die Chiropraktik ist erst mit dem MedBG zu einem auf Stufe Bundesrecht geregelten universitären Medizinalberuf geworden.
Lernzielkataloge
Das MedBG gibt allgemeine, für alle universitären Medizinalberufe geltende und berufsspezifische Ausbildungsziele vor. Für alle universitären Medizinalberufe wurden Schweizerische Lernzielkataloge (LZK) erarbeitet, die ebenfalls eine wichtige Grundlage für den Inhalt der eidgenössischen Prüfungen darstellen. Die Links zu den Lernzielkatalogen sind bei den Informationen zu den jeweiligen Prüfungen hinterlegt.
Prüfungskommissionen
Der Bundesrat setzt für jeden universitären Medizinalberuf eine Prüfungskommission ein. Er wählt eine Präsidentin oder einen Präsidenten und weitere vier bis acht Mitglieder. In den Prüfungskommissionen müssen alle Ausbildungsinstitutionen vertreten sein.
Gesetze
Medien
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Letzte Änderung 25.11.2021
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