Informationen über Diplombestätigungen, Ausweise, «Certificates of good Standing», Duplikate und Faksimile sowie Konformitätsbescheinigungen für Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Diploms oder Weiterbildungstitels der universitären Medizinalberufe.
Mögliche Bestätigungen und Bescheinigungen
- Benötigen Sie für Ihre Stellenbewerbung im In- oder Ausland eine Diplombestätigung oder eine EU-Richtlinienkonformitätsbescheinigung?
- Ist Ihr eidgenössisches Diplom unauffindbar?
- Möchten Sie sich mit dem praktischen Ausweis in Kreditkartenformat als Inhaberin oder Inhaber eines eidgenössischen oder anerkannten Diploms in Human-, Zahn-, Veterinärmedizin, Pharmazie oder Chiropraktik ausweisen?
Die Geschäftsstelle der Medizinalberufekommission kann Ihnen weiter helfen. Gegen eine Gebühr erhalten Sie innert weniger Tage die gewünschte Bestätigung oder Bescheinigung. Nachfolgend erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen.
Bestätigungen und Ausweise für das eidgenössische Diplom
Informationen über Diplombestätigungen und Ausweise (in Kreditkartenformat), Duplikate und Faksimile für Inhaberinnen und Inhaber des eidgenössischen Diploms.
Konditionen und Gebühren
Inhaberinnen und Inhaber des eidgenössischen Diploms in Human-, Zahn- und Veterinärmedizin, Pharmazie und Chiropraktik können bei der Medizinalberufekommission MEBEKO, Ressort Ausbildung, gegen eine Gebühr von CHF 50 eine Diplombestätigung oder einen Ausweis in Kreditkartenformat bestellen.
Bei Bestellung einer englischen Übersetzung (1:1 Übersetzung) anstelle einer englischen Diplombestätigung – bitte unter der Rubrik «Bemerkungen» einen Eintrag machen.
Bei Verlust des eidgenössischen Diploms oder bei Änderungen des Zivilstandes wird kein neues Diplom ausgestellt. Gegen eine Gebühr können ein Duplikat (CHF 150/A4 Format) oder ein Faksimile
(CHF 500/A3 Format) bestellt werden. Beide Dokumente tragen die Unterschrift der Direktorin des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
Gebühren
Die erhobenen Gebühren richten sich nach Anhang 5 zu Artikel 15 der Verordnung vom 27. Juni 2007 über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen (Medizinalberufeverordnung, MedBV, SR 811.112.0).
Alle Dokumente können online bestellt werden. Die für das Ausfüllen der Online-Bestellung wichtigen Informationen finden Sie direkt auf dem Online-Formular.
Der Eingang der Bestellung wird automatisch bestätigt. Falls dies nicht klappt, kontrollieren Sie den Spam-Ordner Ihres Posteingangs oder wenden Sie sich an die angegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer.
Konformitätsbescheinigung für das eidgenössische Diplom
Für das eidgenössische Diplom stellt die MEBEKO, Ressort Ausbildung, eine Konformitätsbescheinigung nach EU-Richtlinie 2005/36/EG aus. Diese Bescheinigungen sind in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache erhältlich.
Kosten einer Bescheinigung
Diese betragen CHF 150 (Anhang 5 zu Artikel 15 der Verordnung vom 27. Juni 2007 über die Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen, SR 811.112.0).
Die Bescheinigungen können online oder per Post bestellt werden. Die für das Ausfüllen der Online-Bestellung wichtigen Informationen finden Sie direkt auf dem Online-Formular.
Der Eingang der Bestellung wird automatisch bestätigt. Falls dies nicht klappt, kontrollieren Sie den Spam-Ordner Ihres Posteingangs oder wenden Sie sich an die angegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer.
Konformitätsbescheinigung für den eidgenössischen Weiterbildungstitel
Für eidgenössische Weiterbildungstitel stellt die MEBEKO, Ressort Weiterbildung, eine Konformitätsbescheinigung nach EU-Richtlinie 2005/36/EG aus. Diese Bescheinigungen sind in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache erhältlich.
Kosten einer Bescheinigung
Diese betragen CHF 150 (Anhang 5 zu Artikel 15 der Verordnung vom 27. Juni 2007 über die Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen, SR 811.112.0).
Die Bescheinigungen können online oder per Post bestellt werden. Die für das Ausfüllen der Online-Bestellung wichtigen Informationen finden Sie direkt auf dem Online-Formular.
Der Eingang der Bestellung wird automatisch bestätigt. Falls dies nicht klappt, kontrollieren Sie den Spam-Ordner Ihres Posteingangs oder wenden Sie sich an die angegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer.
Einzureichende Unterlagen
Es müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- ein Gesuch mit Post- und E-Mailadresse, unter Angabe der Sprache, in der die Bescheinigung gewünscht wird;
- eine Kopie des eidgenössischen Weiterbildungstitels oder des Entscheides der Titelkommission des Schweizerischen Instituts für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF);
- eine Kopie des Reisepasses oder einer offiziellen Bescheinigung, falls sich die zivilrechtlichen Verhältnisse seit
dem Erwerb des Arzt- bzw. Zahnarztdiploms geändert haben.
«Certificate of good standing»
Das «Certificate of good standing» (Unbedenklichkeitsbescheinigung) ist ein Nachweis der Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Medizinalberufes und bestätigt, dass keine Disziplinarmassnahmen oder Bewilligungsentzüge angeordnet worden sind.
Für die Aufsicht über die universitären Medizinalpersonen (Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Chiropraktorinnen und Chiropraktoren sowie Tierärztinnen und Tierärzte) sind in der Schweiz die kantonalen Gesundheitsdirektionen zuständig. Werden Berufspflichten oder andere gesetzliche Bestimmungen im Zusammenhang mit der Berufsausübung verletzt, können die kantonalen Aufsichtsbehörden Disziplinarmassnahmen wie beispielsweise einen Verweis, eine Busse oder ein Berufsausübungsverbot anordnen. Auch für die Strafgerichtsbarkeit sind in der Schweiz die Kantone zuständig.
Aus diesem Grund können in der Schweiz nur die Kantone ein «Certificate of good standing» für Medizinalpersonen ausstellen. War eine Medizinalperson in mehreren Kantonen tätig, so muss sie von jedem Kanton bei der zuständigen Behörde ein «Certificate of good standing» einholen.
Letzte Änderung 03.02.2023