Nationales Monitoring Pflegepersonal

Die Wirkung der im Rahmen der Umsetzung der Pflegeinitiative getroffenen Massnahmen soll mit dem Nationalen Monitoring Pflegepersonal regelmässig und langfristig überprüft werden, indem systematisch und objektiv Daten erhoben werden.

Das Nationale Monitoring Pflegepersonal und das Obsan-Bulletin 2024 sind ab sofort verfügbar unter www.pflegemonitoring.ch.

Die im Rahmen des Nationalen Monitorings Pflegepersonal erhobenen Indikatoren werden schrittweise auf der Webseite von Obsan veröffentlicht sowie regelmässig aktualisiert. Darüber hinaus ist geplant, in regelmässigen Abständen ein Obsan-Bulletin mit weiterführenden Informationen und Analysen zu veröffentlichen. 

Kontext

Am 28. November 2021 wurde die Initiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» von Volk und Ständen angenommen. Dieser Volksentscheid wurde im neuen Artikel 117b der Bundesverfassung (BV) umgesetzt, und verlangt von Bund und Kantonen, dass die Pflege als wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung anerkannt und gefördert wird. Der Zugang zu einer Pflege von hoher Qualität soll für alle Menschen garantiert sein. Die Umsetzung des neuen Artikels erfolgt in zwei Etappen.

Die Wirkung der im Rahmen der Pflegeinitiative getroffenen Massnahmen wird regelmässig und langfristig überprüft, indem systematisch und objektiv Daten erhoben werden. Mit dem Nationalen Monitoring Pflegepersonal würden Bund, Kantone und Arbeitgeber über ein konkretes und umfassendes Steuerungsinstrument verfügen, das die Situation in den verschiedenen Pflegebereichen sowie deren Entwicklung transparent und detailliert aufzeigt.

Am 1. Juni 2023 wurde im Rahmen des «Dialogs Nationale Gesundheitspolitik» beschlossen, das Nationale Monitoring Pflegepersonal ab dem 1. Juli 2024 einzuführen.

Ergebnisse der Erarbeitung der Planungsgrundlage

Im Hinblick auf die Einführung des Nationalen Monitorings Pflegepersonal hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Anfang 2022 Planungsarbeiten aufgenommen. Diese wurden von den Mitgliedern der Plattform Gesundheitspersonal Ende Oktober 2022 validiert.

An der Erarbeitung dieser Planungsgrundlage (vgl. Schlussbericht und Zusammenfassung auf dieser Seite im Register «Dokumente») waren die Mitglieder der Plattform Gesundheitspersonal, die Bildungsinstitutionen im Pflegebereich, das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) und mehrere Fachpersonen aus verschiedenen Bereichen (Management, Bildung, Forschung, Datenmonitoring) beteiligt. Sowohl die Stakeholder als auch die Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) unterstützen die Einführung des Nationalen Monitorings Pflegepersonal.

  • Die Planungsgrundlage definiert, abgeleitet von den Zielen der Pflegeinitiative, vier Beobachtungsbereiche: «Stellenwert der Pflege in der Gesundheitsversorgung», «Bildung und kompetenzgerechter Einsatz der Pflegepersonen», «Arbeitsbedingungen der Pflegepersonen» sowie «Zugang zu und Qualität von Pflegeleistungen».
  • Die Planungsgrundlage führt eine Auswahl von 33 Indikatoren auf, die im Rahmen des Nationalen Monitorings Pflegepersonal verwendet werden sollen, und ordnet sie in ein Wirkungsmodell ein. Während dieser Arbeiten wurde systematisch darauf geachtet, auf bestehende Daten und Studien zurückzugreifen.
    (vgl. Wirkungsmodell und Indikatorensystem im Register «Dokumente»)

Umsetzungskonzept des Nationalen Monitorings Pflegepersonal

Im Auftrag des BAG hat Obsan Ende April 2023 einen Vorschlag vorgelegt, in welchem Umfang das Monitoring durchgeführt werden kann. Es wurde zudem festgehalten, welche Indikatoren bereits für die Veröffentlichung verfügbar sind und bei welchen für die Erhebung zusätzliche Arbeiten anfallen. Für die vorläufig nicht in das Monitoring aufgenommenen Indikatoren prüft das BAG, wie die fehlenden Daten erhoben werden können, um das Monitoring baldmöglichst entsprechend zu ergänzen.

Weiterführende Themen

Monitoring im BAG

Monitoring beobachtet und zeigt Entwicklungen und Trends im Bereich Gesundheit auf.

Gesetzgebung Gesundheitsberufe

Das Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG) regelt für sieben Gesundheitsberufe die Hochschulausbildung sowie die fachlich eigenverantwortliche Berufsausübung.

Gesundheitsberuferegister GesReg

Seit 1. Februar 2022 ist das Gesundheitsberuferegister für die Öffentlichkeit zugänglich. Es dient unter anderem dem Schutz und der Information von Patientinnen und Patienten.

Gesundheitsberufe

Welche Kompetenzen benötigen Gesundheitsfachpersonen für die Pflege und Behandlung eines wachsenden Anteils älterer Menschen? Was motiviert sie, was macht sie krank?

Letzte Änderung 01.07.2024

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Gesundheitsversorgung und Berufe
Sektion Grundversorgung Gesundheitsberufe
Schwarzenburgstrasse 157
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