Vernehmlassung zum Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege und abschliessende Inkraftsetzung des Gesundheitsberufegesetzes (Umsetzung der 1. Etappe der Pflegeinitiative)

Der Bundesrat eröffnete am 23. August 2023 die Vernehmlassung zum Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege und abschliessende Inkraftsetzung des Gesundheitsberufegesetzes (Umsetzung der 1. Etappe der Pflegeinitiative). Die Vernehmlassung dauerte bis zum 23. November 2023.

Inhalt der Vorlage

Am 16. Dezember 2022 hat das Parlament das neue Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege, welches auch eine Änderung des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember 2002 und des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung beinhaltet, sowie drei Bundesbeschlüsse über finanzielle Beiträge des Bundes verabschiedet. Im Rahmen seiner Delegationskompetenz erlässt der Bundesrat das für die Umsetzung erforderliche Ausführungsrecht. Auch sollen die rechtlichen Grundlagen zur Förderung der Effizienz in der medizinischen Grundversorgung im Gesundheitsberufegesetz vom 30. September 2016 (GesBG) sowie im Medizinalberufegesetz vom 23. Juni 2006 und das erforderliche Ausführungsrecht in Kraft gesetzt werden.

Die Vernehmlassungsvorlage umfasste folgende Erlassentwürfe (vgl. unten Register «Dokumente»):

  • Verordnung über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Ausbildungsförderverordnung Pflege);
  • Änderung der Berufsbildungsverordnung (BBV);
  • Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV);
  • Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV);
  • Abschliessende Inkraftsetzung des Gesundheitsberufegesetzes und dazugehörige Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung der Effizienz in der medizinischen Grundversorgung (EmGvV).

Das Ausführungsrecht soll zusammen mit dem Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege, der abschliessenden Inkraftsetzung des GesBG und den Bundesbeschlüssen per 1. Juli 2024 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt sollen die finanziellen Beiträge des Bundes beantragt und ausbezahlt werden können.

Erhaltene Stellungnahmen

Alle Vernehmlassungsantworten sind im folgenden Dokument einsehbar:

Dokumente

Erhaltene Stellungnahmen

Vernehmlassungsunterlagen

Medien

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Letzte Änderung 25.04.2024

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