Der Bundesrat hat am 23. August 2023 die Vernehmlassung zum Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege und abschliessende Inkraftsetzung des Gesundheitsberufegesetzes (Umsetzung der 1. Etappe der Pflegeinitiative) eröffnet.
Vernehmlassung zum Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege und abschliessende Inkraftsetzung des Gesundheitsberufegesetzes (Umsetzung der 1. Etappe der Pflegeinitiative)
Inhalt der Vorlage
Am 16. Dezember 2022 hat das Parlament das neue Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege, welches auch eine Änderung des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember 2002 und des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung beinhaltet, sowie drei Bundesbeschlüsse über finanzielle Beiträge des Bundes verabschiedet. Im Rahmen seiner Delegationskompetenz erlässt der Bundesrat das für die Umsetzung erforderliche Ausführungsrecht. Auch sollen die rechtlichen Grundlagen zur Förderung der Effizienz in der medizinischen Grundversorgung im Gesundheitsberufegesetzes vom 30. September 2016 (GesBG) sowie im Medizinalberufegesetz vom 23. Juni 2006 und das erforderliche Ausführungsrecht in Kraft gesetzt werden.
Die Vernehmlassungsvorlage umfasst folgende Erlassentwürfe (vgl. unten Register «Dokumente»):
- Verordnung über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Ausbildungsförderverordnung Pflege);
- Änderung der Berufsbildungsverordnung (BBV);
- Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV);
- Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV);
- Abschliessende Inkraftsetzung des Gesundheitsberufegesetzes und dazugehörige Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung der Effizienz in der medizinischen Grundversorgung (EmGvV).
Das Ausführungsrecht soll zusammen mit dem Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege, der abschliessenden Inkraftsetzung des GesBG und den Bundesbeschlüssen per 1. Juli 2024 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt sollen die finanziellen Beiträge des Bundes beantragt und ausbezahlt werden können.
Eingabefrist
Die Frist für die Einreichung einer Stellungnahme läuft bis am 23. November 2023.
Stellungnahmen können elektronisch, wenn möglich mittels des zur Verfügung gestellten Word-Formulars, innert der Vernehmlassungsfrist an folgende E-Mail-Adressen gesendet werden:
gever@bag.admin.ch und pflege@bag.admin.ch
Die Vernehmlassungsunterlagen können auch über die Bundeskanzlei bezogen werden: Laufende Vernehmlassungen (admin.ch)
Dokumente
- Orientierungsschreiben zur Eröffnung der Vernehmlassung an die Kantone (PDF, 196 kB, 23.08.2023)
- Orientierungsschreiben zur Eröffnung der Vernehmlassung an die Organisationen (PDF, 172 kB, 23.08.2023)
- Antwortformular Vernehmlassung Umsetzung der 1. Etappe der Pflegeinitiative (DOCX, 47 kB, 23.08.2023)
- Entwurf - Verordnung über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Ausbildungsförderverordnung Pflege) (PDF, 121 kB, 23.08.2023)
- Entwurf - Verordnung über die Berufsbildung (Berufsbildungsverordnung, BBV) (PDF, 95 kB, 23.08.2023)
- Entwurf - Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) (PDF, 95 kB, 23.08.2023)
- Entwurf - Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV) (PDF, 103 kB, 23.08.2023)
- Übersichtliche Darstellung der Änderungen im Vergleich zum geltenden Recht KKV und KLV (PDF, 157 kB, 22.08.2023)
- Entwurf - Verordnung über die abschliessende Inkraftsetzung des Gesundheitsberufegesetzes (PDF, 90 kB, 23.08.2023)
- Entwurf - Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung der Effizienz in der medizinischen Grundversorgung (EmGvV) (PDF, 102 kB, 23.08.2023)
- Gesamterläuterungen: Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege und abschliessende Inkraftsetzung des Gesundheitsberufegesetzes (PDF, 238 kB, 22.08.2023)
- Liste der Vernehmlassungsadressaten Umsetzung 1. Etappe Pflegeinitiative (PDF, 96 kB, 22.08.2023)
Medien
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Letzte Änderung 23.08.2023
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