Die 1. Etappe der Umsetzung Pflegeinitiative verfolgt zwei zentrale Ziele: eine breite Ausbildungsoffensive und die Möglichkeit, bestimmte Pflegeleistungen direkt zulasten der Sozialversicherungen abrechnen zu können. Zudem soll die Effizienz in der medizinischen Grundversorgung gefördert werden. Grundlage dafür ist das verabschiedete Bundesgesetz des Parlaments.
Das Parlament hat am 16. Dezember 2022 das Bundesgesetz zur Förderung der Ausbildung im Bereich Pflege verabschiedet. Das Gesetz soll voraussichtlich Mitte 2024 in Kraft treten. Vorgängig hat der Bundesrat im Januar 2022 entschieden, den vom Parlament ausgearbeiteten indirekten Gegenvorschlag, der bereits vor der Abstimmung zur Pflegeinitiative vorlag, als Grundlage für die 1. Etappe zur Umsetzung der Pflegeinitiative zu nehmen. Dieses Vorgehen ermöglicht ein rasches Umsetzen.
Die Vorlage beinhaltet eine Ausbildungsoffensive und die Möglichkeit, dass Pflegefachpersonen bestimmte Leistungen direkt, sprich ohne ärztliche Anordnung, zulasten der Sozialversicherungen abrechnen können. Zudem beinhaltet die 1. Etappe ein Förderprogramm zur Stärkung der «Effizienz in der medizinischen Grundversorgung».
Ausbildungsoffensive
Mit der Ausbildungsoffensive soll die Ausbildung der Pflegepersonen auf Tertiärstufe gefördert und die Zahl der Bildungsabschlüsse in Pflege höhere Fachschule (HF) und in Pflege Fachhochschule (FH) erhöht werden. Mit diesen Massnahmen soll ein wichtiger Teil der Pflegeinitiative rasch umgesetzt werden.
Das Ausbildungsoffensive verpflichtet die Kantone im Bereich der Ausbildung zu drei Massnahmen:
- die praktische Ausbildung in den Gesundheitseinrichtungen zu fördern;
- Studierende mit Ausbildungsbeiträgen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes zu unterstützen;
- die Zahl der Ausbildungsplätze an höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) zu erhöhen.
Der Bund beteiligt sich mit bis zu 50% an den kantonalen Aufwendungen. Insgesamt wird die Ausbildungsoffensive gemäss Bundesgesetz während acht Jahren durch Bund und Kantone mit bis zu einer Milliarde Franken gefördert.
Die Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen werden nicht verschoben. Die Ausbildung einer ausreichenden Anzahl von Pflegefachpersonen bleibt somit weiterhin in der Zuständigkeit der Kantone.
Direkte Abrechnung der Pflegefachpersonen
Pflegefachpersonen sollen zudem bestimmte Leistungen direkt zulasten der Sozialversicherungen abrechnen können. Mit der Möglichkeit, gewisse Leistungen im Bereich der Abklärung, Beratung und Koordination sowie der Grundpflege ohne ärztliche Anordnung zu erbringen, sollen die Kompetenzen der Pflegefachpersonen besser berücksichtigt und ihre Rolle in der Grundpflege gestärkt werden können. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung wird entsprechend geändert. Der Bundesrat wird die betroffenen Pflegeleistungen in der Verordnung definieren. Ein Kontrollmechanismus, der zwischen den Tarifpartnern auszuhandeln ist, soll einen ungerechtfertigten Anstieg der Gesundheitskosten verhindern.
Förderprogramm «Effizienz in der medizinischen Grundversorgung» (EmGv)
Der Bund unterstützt im Weiteren mit 8 Millionen Franken während vier Jahre Projekte in der Berufsausübung und Bildung, die der Förderung der Effizienz in der medizinischen Grundversorgung und insbesondere der Interprofessionalität dienen. Das BAG erarbeitet zurzeit die Kriterien für die Ausgestaltung des Gesuchsverfahrens.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Projektförderung durch das BAG wurden im Gesundheitsberufegesetz vom 30. September 2016 (GesBG) und im Medizinalberufegesetz vom 23. Juni 2006 (MedBG) geschaffen. Mit der Umsetzung der 1. Etappe der Pflegeinitiative werden diese Gesetzesartikel sowie das dazugehörige Ausführungsrecht voraussichtlich am 1. Juli 2024 für vier Jahre in Kraft treten.
Dokumente
Faktenblatt zur Umsetzung der 1. Etappe von Artikel 117b BV
Umsetzung Pflegeinitiative: Bestandesaufnahme Rechtsetzung Kantone
Der vorliegende Bericht wurde vom Bundesamt für Gesundheit BAG in Auftrag gegeben. Im Hinblick auf die Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative resp. des neuen Verfassungsartikels soll die Studie Aufschluss über den aktuellen Stand der Gesetzgebung in den 26 Kantonen geben. Konkret geht es darum zu ermitteln, in welchem Masse die Bedingungen und Kriterien erfüllt sind, damit die Kantone die Ausbildungsoffensive umsetzen können.
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Letzte Änderung 20.09.2023
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