Förderprogramm «Effizienz in der medizinischen Grundversorgung»

Der Bund unterstützt Projekte in der Berufsausübung und Bildung, die der Förderung der Effizienz in der medizinischen Grundversorgung (EmGv) und insbesondere der Interprofessionalität dienen mit knapp 8 Millionen Franken. Gefördert werden Projekte, die einen Beitrag leisten, die Grundversorgung von Langzeitpatientinnen und -patienten zu optimieren und effizient auszurichten.

Information: Gesuche können vom 15. Oktober 2024 bis zum 5. Januar 2025 eingereicht werden.

Auf der Webseite «Förderprogramm EmGv: Gesuche um Finanzhilfe einreichen» finden Sie den Link zum Gesuch sowie weitere Informationen zur Einreichung.

Welche Kriterien die Projekte erfüllen müssen und wie die Gesuchseinreichung ablaufen wird, können Sie in der Wegleitung nachlesen.

Erfahren Sie im Video, worum es beim Förderprogramm EmGv geht:

Welche Projekte werden unterstützt?

Hochschulen sowie öffentliche und private Institutionen können Gesuche um Finanzhilfen für Projekte im Bereich der Berufsausübung und Bildung einreichen. Die Projekte sollten dazu beitragen, Langzeitpatientinnen und -patienten effizient zu versorgen. Das Projektvorhaben muss in der medizinischen Grundversorgung verankert sein und soll über einen inter- oder intraprofessionellen Charakter verfügen. Das heisst, es können Projekte unterstützt werden, welche die Zusammenarbeit zwischen mindestens zwei Berufsgruppen verbessern und/oder die Zusammenarbeit innerhalb einer Berufsgruppe über verschiedene Versorgungsbereiche hinweg verbessern.

Das Förderprogramm fokussiert sich also nicht ausschliesslich auf die Pflegeberufe, am Projekt muss jedoch ein Beruf gemäss Medizinal- oder Gesundheitsberufegesetz beteiligt sein.

Projekte können insbesondere in den folgenden Themenschwerpunkten eingereicht werden:

Förderprogramm EmGv: Themenschwerpunkte

Was sind die finanziellen Rahmenbedingungen?

Es stehen knapp 8 Millionen Franken zur Projektförderung zur Verfügung. Bundesbeiträge werden für höchstens drei Jahre gesprochen. Pro Projekt beträgt der Bundesbeitrag höchstens 50 % der anrechenbaren Projektkosten, wobei der maximale Bundesbeitrag pro Projekt 600'000 Franken beträgt.

Wie werden Projekte eingereicht?

Das BAG schreibt das Vorhaben im Rahmen von sogenannten Förderrunden aus. Während einer Ausschreibung können Interessierte Gesuche einreichen. Zwischen Mitte 2024 und 2028 werden voraussichtlich zwei bis drei Ausschreibungen durchgeführt. Pro Ausschreibung sollen ungefähr zwei bis drei Millionen Franken verpflichtet werden. Mindestens sechs Monate vor jeder Ausschreibung wird das Zeitfenster der Gesuchseingabe angekündigt.

Projektskizze:

Interessierte haben jederzeit die Möglichkeit, vor der Gesuchseinreichung eine Projektskizze (max. zwei A4-Seiten, vgl. Wegleitung weiter unten, S. 12) per E-Mail beim BAG einzureichen (interprofessionalitaet@bag.admin.ch). Anhand dieser gibt das BAG eine Empfehlung ab, ob sich das Projekt zur Förderung eignet oder nicht.

Projektskizzen können noch bis am 30. November 2024 eingereicht werden.

Projekteinreichung: 

Gesuche können erstmals vom 15. Oktober 2024 bis zum 5. Januar 2025 eingereicht werden. Welche Kriterien die Projekte erfüllen müssen, können Sie in der Wegleitung nachlesen. Ob Ihr Projekt gefördert wird, teilen wir Ihnen voraussichtlich im ersten Quartal 2025 mit.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen des Förderprogramms bilden Artikel 29 und 30 Gesundheitsberufegesetz vom 30. September 2016 (GesBG, SR 811.21) sowie Artikel 54a und 54b Medizinalberufegesetz vom 23. Juni 2006 (MedBG, SR 811.11). Die Gesetzesartikel sowie die dazugehörige Verordnung treten am 1. Juli 2024 für vier Jahre in Kraft.

Abgrenzung zum Experimentierartikel gemäss KVG

Das Förderprogramm EmGv ist nicht mit den Pilotprojekten gemäss Artikel 59b des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (der sogenannte Experimentierartikel) zu verwechseln.

Ein solches Pilotprojekt ist ein innovatives Projekt, das den Rahmen des KVG sprengt und die Erprobung neuer, noch nicht getesteter Modelle ermöglicht. Das Hauptziel von Pilotprojekten ist es, den Anstieg der Gesundheitskosten einzudämmen. Sie können aber auch die Stärkung der Qualität oder die Förderung der Digitalisierung zum Ziel haben. Es können namentlich Kantone, Leistungserbringer, Versicherer sowie Patientenorganisationen ein Gesuch um Bewilligung eines Pilotprojekts einreichen. Die Kosten für das Pilotprojekt und die Evaluationen sind durch den/die Gesuchsteller(in) zu tragen. Es dürfen zudem keine zusätzlichen Kosten zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) entstehen. Mehr Informationen zum Experimentierartikel finden Sie auf der Webseite «Pilotprojekte zur Eindämmung der Kostenentwicklung (Experimentierartikel)».

Weiterführende Themen

Umsetzung Pflegeinitiative

Am 28. November 2021 wurde die Initiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» von Volk und Ständen angenommen. Der Bundesrat beschloss daraufhin, die Initiative in zwei Etappen umzusetzen.

Letzte Änderung 21.11.2024

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Gesundheitsversorgung und Berufe
Sektion Grundversorgung Gesundheitsberufe
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz

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