Direkte Abrechnung der Pflegeleistungen

Im Rahmen der Umsetzung der Pflegeinitiative sollen Pflegefachpersonen bestimmte Leistungen ohne ärztlichen Auftrag oder ohne ärztliche Anordnung direkt zulasten der Sozialversicherungen abrechnen können.

Mit der Möglichkeit, gewisse Leistungen im Bereich der Abklärung, Beratung und Koordination sowie der Grundpflege ohne ärztliche Anordnung erbringen zu können, werden die Kompetenzen der Pflegefachpersonen besser berücksichtigt und ihre Rolle in der Grundversorgung gestärkt

Unter «Dokumente» weiter unten finden Sie Fallbeispiele zu der direkten Abrechnung (vgl. «Q & A zur direkten Abrechnung») aus der Sicht von betroffenen Personen (Patientinnen und Patienten oder Angehörige).

Rechtliche Grundlagen

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung wird entsprechend geändert. Der Bundesrat hat die betroffenen Pflegeleistungen in der Krankenpflegeleistungsverordnung definiert. Die Änderungen treten am 1. Juli 2024 in Kraft. Ein Kontrollmechanismus, der zwischen den Tarifpartnern auszuhandeln ist, soll einen ungerechtfertigten Anstieg der Gesundheitskosten verhindern.

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Letzte Änderung 11.06.2024

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Abteilung Gesundheitsversorgung und Berufe
Sektion Grundversorgung Gesundheitsberufe
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