Neben den Arbeitsbedingungen sollen im Rahmen der Umsetzung der Pflegeinitiative auch die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten verbessert werden. Dafür soll die Rolle der Pflegeexpertinnen und -experten Advanced Practice Nurse (APN) rechtlich geregelt sein.
Die Zunahme chronischer Erkrankungen aufgrund der demographischen Alterung führt zu einer steigenden Nachfrage nach Leistungen der medizinischen Grundversorgung. Gleichzeitig wird die Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in der Schweiz in den kommenden Jahren durch einen Mangel an qualifiziertem Personal geprägt sein. Gründe dafür sind u.a. Pensionierungen, frühzeitige Berufsaustritte oder vermehrte Teilzeitarbeit.
Task Shifting und Task Sharing und die Rolle Pflegeexpertinnen und -experten APN
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen sind in der medizinischen Grundversorgung innovative Versorgungsmodelle gefragt. Eine wichtige Rolle werden dabei das Task Shifting und das Task Sharing spielen. Die Aufgaben sollen von denjenigen Fachpersonen erbracht werden, die dafür am besten qualifiziert sind. Dadurch werden andere Fachpersonen entlastet. Diese können sich dann auf Behandlungssituationen konzentrieren, die andere Kompetenzen erfordern. Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN sollen hierbei eine wichtige Rolle spielen.
Änderungen Gesundheitsberufegesetz (GesBG)
Um den obengenannten Entwicklungen Rechnung zu tragen, sollen mit der Änderung des GesBG der
- Master in Advanced Practice Nursing und
- der Zugang zum Beruf als Pflegeexpertin und Pflegeexperte APN notwendige Berufsausübungsbewilligung
klar geregelt werden.
Gemäss den heute bestehenden gesetzlichen Grundlagen im Bundesgesetz über die Krankenversicherung können Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN aktuell ausschliesslich Pflegeleistungen gegenüber der obligatorischen Krankenpflegeversicherung oder anderen Sozialversicherungen abrechnen. Im Auftrag des Bundesrates prüft das BAG bis Ende 2025, ob und wie Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN zukünftig auch Leistungen abrechnen können, die ihren erweiterten Kompetenzen entsprechen.
Der Vorentwurf für die Gesetzesänderungen des GesBG wurden am 8. Mai 2024 in die Vernehmlassung geschickt, welche bis zum 29. August 2024 dauert.
Letzte Änderung 02.10.2024
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Abteilung Gesundheitsversorgung und Berufe
Sektion Grundversorgung Gesundheitsberufe
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