Neben den Arbeitsbedingungen sollen im Rahmen der Umsetzung der Pflegeinitiative auch die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten verbessert werden. Dafür soll der Beruf der Pflegeexpertinnen und -experten Advanced Practice Nurse (APN) rechtlich geregelt sein.
Die Zunahme chronischer Erkrankungen aufgrund der demographischen Alterung führt zu einer steigenden Nachfrage nach Leistungen der medizinischen Grundversorgung. Gleichzeitig wird die Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in der Schweiz in den kommenden Jahren durch einen Mangel an qualifiziertem Personal geprägt sein. Gründe dafür sind u.a. Pensionierungen, frühzeitige Berufsaustritte oder vermehrte Teilzeitarbeit.
Verankerung der Rolle Pflegeexpertinnen und -experten APN in der Praxis
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen sind in der medizinischen Grundversorgung innovative Versorgungsmodelle gefragt. Eine wichtige Rolle werden dabei das Task Shifting und das Task Sharing spielen. Die Aufgaben sollen von denjenigen Fachpersonen erbracht werden, die dafür am besten qualifiziert sind.
Die Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN sind heute gut in der klinischen Praxis verankert und insbesondere in vielen Pflegeeinrichtungen breit etabliert. Ihre Kompetenzen befähigen sie, Aufgaben zu übernehmen, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. So trägt Berufsrolle zur nachhaltigen Sicherung der medizinischen Grundversorgung bei. Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN können nicht nur die Folgen eines Mangels an Ärztinnen und Ärzten teilweise abfedern, sondern die verbleibenden Ärztinnen und Ärzte auch entlasten, indem sie bestimmte ärztliche Aufgaben übernehmen und dabei die gleichen Qualitäts- und Sicherheitsstandards gewährleisten.
Dank ihrer Ausbildung auf Masterstufe erwerben Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN Kompetenzen zur Entscheidungsfindung bei hochkomplexen Sachverhalten und klinische Kompetenzen für eine erweiterte pflegerische Praxis. Sie übernehmen in unterschiedlichen Settings komplexe Fälle, bilden ihre Berufskolleginnen und -kollegen weiter oder wirken als Bindeglieder zwischen Patientinnen und Patienten, Angehörigen und Gesundheitsfachpersonen anderer Professionen.
Änderungen Gesundheitsberufegesetz (GesBG)
Um den obengenannten Entwicklungen Rechnung zu tragen, sollen mit der Änderung des GesBG
- der Beruf der Pflegeexpertin bzw. des Pflegeexperten APN
- die Voraussetzungen für die Ausübung des Berufs
- der Master in Advanced Practice Nursing
klar geregelt werden.
Die Vernehmlassung des Vorentwurfs für die Gesetzesänderung des GesGB dauerte vom 8. Mai 2024 bis zum 29. August 2024. Der Entwurf für die Gesetzesänderung des GesGB sieht nun vor, dass es einzig durch einen Master in Advanced Practice Nursing möglich sein soll, den Beruf der Pflegeexpertin bzw. des Pflegeexperten APN auszuüben. Dies entspricht den internationalen Entwicklungen. An seiner Sitzung vom 21. Mai 2025 hat der Bundesrat die Gesetzesvorlage zuhanden des Parlaments verabschiedet.
In einem nächsten Schritt wird nun das Parlament über den Entwurf entscheiden.
Gemäss den heute bestehenden gesetzlichen Grundlagen im Bundesgesetz über die Krankenversicherung können Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN aktuell ausschliesslich Pflegeleistungen gegenüber der obligatorischen Krankenpflegeversicherung oder anderen Sozialversicherungen abrechnen. Im Auftrag des Bundesrates prüft das BAG bis Ende 2025, ob und wie Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN zukünftig auch Leistungen abrechnen können, die ihren erweiterten Kompetenzen entsprechen.
Letzte Änderung 21.05.2025
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Abteilung Gesundheitsversorgung und Berufe
Sektion Grundversorgung Gesundheitsberufe
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