Seit 1. Februar 2022 ist das Gesundheitsberuferegister für die Öffentlichkeit zugänglich.
Das Gesundheitsberufegesetz (GesBG) sowie das Ausführungsrecht sind am 1. Februar 2020 in Kraft getreten.
Gemäss Art. 2 Abs. 1 des GesBG werden die Daten zu den Gesundheitsfachpersonen im Gesundheitsberuferegister (GesReg) erfasst. Seit dem 1. Februar 2022 ist das GesReg für die Öffentlichkeit zugänglich:
Mit der Einführung des neuen Gesundheitsberuferegisters (GesReg) werden gewisse Daten des Nationalen Registers (NAREG) im GesReg verwaltet. Das betrifft die Gesundheitsberufe Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Hebamme, Ernährung und Diätetik, Optometrie sowie Osteopathie. Diese sind nun auf Bundesebene im Gesundheitsberufegesetz geregelt.
Weitere Informationen zum GesReg finden Sie unter FAQ Gesundheitsberuferegister.
Das neue Register schafft Transparenz
Das GesReg dient dem Schutz und der Information von Patientinnen und Patienten, der Information in- und ausländischer Stellen, der Qualitätssicherung sowie statistischen Zwecken. Es dient ausserdem der Vereinfachung der für die Erteilung der Berufsausübungs- bewilligungen notwendigen Abläufe.
Weitere Informationen zum Gesundheitsberuferegister finden Sie auf der Seite des Schweizerischen Roten Kreuzes: www.redcross.ch/registrierung
Ihre Medienanfragen richten Sie bitte an media@bag.admin.ch.
Letzte Änderung 20.08.2024
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Abteilung Gesundheitsversorgung und Berufe
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