Weiterbildungstitel der Medizinalberufe ausserhalb der EU/EFTA

Wer einen Weiterbildungstitel in der Humanmedizin, Zahnmedizin, Chiropraktik oder Pharmazie ausserhalb der EU oder EFTA erworben hat, kann seinen Weiterbildungstitel grundsätzlich nicht in der Schweiz anerkennen lassen.

Indirekte Anerkennung Weiterbildungstitel

Anerkennt ein Vertragsstaat einen Weiterbildungstitel erworben ausserhalb der EU/EFTA, spricht man von der indirekten Anerkennung («Anerkennung der Anerkennung»).

Erwerb eines eidgenössischen Weiterbildungstitels

Für den Erwerb eines eidgenössischen Weiterbildungstitels sind seit dem 1. Januar 2016 die Trägerorganisationen zuständig.

Weiterführende Themen

Strahlenschutz: Bewilligungen, Voraussetzungen und Aufsicht

Das BAG beaufsichtigt gesamtschweizerisch die radiologischen Anwendungen in Medizin, Lehre und Forschung und erteilt Bewilligungen für den Umgang mit ionisierender Strahlung.

Ausbildung im Strahlenschutz

Personen, die mit ionisierender Strahlung umgehen, müssen entsprechend ihrer Verantwortung und Tätigkeit ausgebildet werden. Für die meisten Tätigkeiten müssen dazu zusätzliche und anerkannte Strahlenschutzkurse absolviert werden.

Internationale Migration des Gesundheitspersonals

Die Qualität der Gesundheitsversorgung hängt stark vom Gesundheitspersonal, insbesondere aus dem Ausland, ab. Diese Zuwanderung verursacht jedoch einen Mangel in den Herkunftsländern. Die globale Erkennung dieser Problematik führte zu Massnahmen, zu denen die Schweiz sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene beiträgt.

Letzte Änderung 29.08.2018

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
MEBEKO
Ressort Weiterbildung
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 94 83
9–12h
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/berufe-im-gesundheitswesen/auslaendische-abschluesse-gesundheitsberufe/weiterbildungstitel-der-medizinalberufe-ausserhalb-eu-efta.html