Gesuch einreichen für einen Weiterbildungstitel der Medizinalberufe aus einem Drittstaat (nicht EU-/EFTA-Staat)

Sie besitzen ein Weiterbildungstitel eines Medizinalberufs aus einem Drittstaat (erworben ausserhalb der EU/EFTA)? Hier erfahren Sie, welche Verfahren für Sie in Frage kommen.

Für Personen mit Weiterbildungstitels aus einem Drittstaat (erworben ausserhalb der EU/EFTA) kommen die folgenden Verfahren in Frage:

Sie variieren je nach Ausstellungsstaat des Diploms und/oder der Staatsangehörigkeit der gesuchstellenden Person.

Indirekte Anerkennung von Weiterbildungstiteln der Medizinalberufe ausserhalb der EU/EFTA

Damit Sie ein Gesuch für die indirekte Anerkennung eines Weiterbildungstitels (erworben ausserhalb der EU/EFTA) einreichen können, müssen Sie alle der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Ihr Weiterbildungstitel muss bereits durch einen Staat der EU/EFTA anerkannt sein.
  2. Sie verfügen über ein von der MEBEKO anerkanntes Diplom oder ein eidgenössisches Diplom.
  3. Sie besitzen die Staatsangehörigkeit der Schweiz oder eines Vertragsstaates der Schweiz (EU oder EFTA) bzw. der/die Ehepartner/in besitzt die Staatsangehörigkeit eines dieser Staaten.
  4. Sie besitzen eine Bestätigung, dass im Anerkennungsstaat die erste Anerkennung gemäss Anhang V der EU-Richtlinie 2005/36/EG in Beachtung der Minimalanforderungen an die Weiterbildung nach Titel III, Kapitel III der Richtlinie erfolgte.
  5. Sie erwarben im Anerkennungsstaat und/oder in der Schweiz eine aktuelle (d.h. nicht länger als 5 Jahre zurückliegende) klinische Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren.

Erwerb eines eidgenössischen Weiterbildungstitels der Medizinalberufe

Für den Erwerb von eidgenössischen Weiterbildungstitel sind die entsprechenden Weiterbildungsorganisationen zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der zuständigen Organisation:


Frequently Asked Questions (FAQ)

Bearbeitung eines Gesuchs

Gesuchseinreichung und Dokumente

Spracheintrag und Sprachkenntnisse

Gebühren und Zahlungsmodalitäten

Letzte Änderung 06.01.2025

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Ressort Weiterbildung
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Di/Ma, Mi/Me, Fr/Ve: 9-12h
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