Wer einen Weiterbildungstitel in der Humanmedizin, Zahnmedizin, Chiropraktik oder Pharmazie ausserhalb der EU oder EFTA erworben hat, kann seinen Weiterbildungstitel grundsätzlich nicht in der Schweiz anerkennen lassen.
Indirekte Anerkennung Weiterbildungstitel
Anerkennt ein Vertragsstaat einen Weiterbildungstitel erworben ausserhalb der EU/EFTA, spricht man von der indirekten Anerkennung («Anerkennung der Anerkennung»).
Erwerb eines eidgenössischen Weiterbildungstitels
Für den Erwerb eines eidgenössischen Weiterbildungstitels sind seit dem 1. Januar 2016 die Trägerorganisationen zuständig.
Letzte Änderung 17.11.2023
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
MEBEKO
Ressort Weiterbildung
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 462 94 83
9–12h