Keine Erreichbarkeit per Telefon vom 1. bis 17. November und 23. Dezember bis 4. Januar – E-Mails werden in diesem Zeitraum ggf. verzögert beantwortet.
Personen, deren ausländisches Diplom in der Schweiz nicht anerkannt werden kann, haben zwei Möglichkeiten zum Erwerb des eidgenössischen Diploms in Zahnmedizin.
1. Möglichkeit
Erwerb eines Studienabschlusses in Zahnmedizin auf Masterstufe an einer schweizerischen Universität und erfolgreiche Absolvierung der eidgenössischen Prüfung in Zahnmedizin:
- Die Anrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen liegt in der Kompetenz der Universität;
- Die Universität kann die Zulassung zum Studium auf Masterstufe von zusätzlichen Studien/Prüfungen (auch aus der Bachelorstufe) abhängig machen;
- Die Zulassung zum Studium ist in der Kompetenz der Universitäten.
Ein Entscheid der MEBEKO, Ressort Ausbildung hinsichtlich Prüfungszulassung gibt keinerlei Rechtsanspruch auf Zulassung zum Studium: Um einen Studienplatz zu erhalten, müssen die von der Universität festgelegten allgemeinen Zulassungsbedingungen erfüllt sein. Es ist möglich, dass die Studienzulassung abgelehnt oder zeitlich hinausgezögert wird, obwohl die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.
2. Möglichkeit
Wer einen eidgenössisch akkreditierten zahnmedizinischen Weiterbildungsgang von mindestens 3 Jahren Dauer zur Erlangung eines eidgenössischen Fachzahnarzttitels absolviert hat, kann direkt zur eidgenössischen Prüfung zugelassen werden. Personen, die gestützt auf den beendeten Weiterbildungsgang fachlich berechtigt wären, sich zur Fachzahnarztprüfung anzumelden, können sich dies vom Büro für zahnmedizinische Weiterbildung (BZW) der SSO bescheinigen lassen. Diese Bescheinigung ist dem Gesuch um direkte Prüfungszulassung beizulegen. Die Festlegung der Voraussetzungen für die Zulassung zur Fachzahnarztprüfung ist Sache des BZW der SSO.
Letzte Änderung 05.11.2024
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
MEBEKO
Ressort Ausbildung
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3003
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Schweiz
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Di/Ma, Mi/Me, Fr/Ve: 9-12h