Erwerb eidgenössisches Diplom in Veterinärmedizin

Keine Erreichbarkeit per Telefon vom 1. bis 17. November und 23. Dezember bis 4. Januar – E-Mails werden in diesem Zeitraum ggf. verzögert beantwortet. 

Erwerb des eidgenössischen Diploms in Veterinärmedizin für Personen, deren ausländisches Diplom in der Schweiz nicht anerkannt werden kann.

Erwerb des eidgenössischen Tierarztdiploms

Erwerb eines Studienabschlusses in Veterinärmedizin an einer schweizerischen Universität und erfolgreiche Absolvierung der eidgenössischen Prüfung in Veterinärmedizin:

  • Die Anrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen liegt in der Kompetenz der Universität;

  • Die Universität kann die Zulassung zum Studium auf Masterstufe von zusätzlichen Studien/Prüfungen (auch aus der Bachelorstufe) abhängig machen;

  • Die Zulassung zum Studium ist in der Kompetenz der Universitäten.
    Ein Entscheid der MEBEKO, Ressort Ausbildung hinsichtlich Prüfungszulassung gibt keinerlei Rechtsanspruch auf Zulassung zum Studium: Um einen Studienplatz zu erhalten, müssen die von der Universität festgelegten allgemeinen Zulassungsbedingungen erfüllt sein. Es ist möglich, dass die Studienzulassung abgelehnt oder zeitlich hinausgezögert wird, obwohl die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Letzte Änderung 05.11.2024

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Bundesamt für Gesundheit BAG
MEBEKO
Ressort Ausbildung
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
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Tel. +41 58 462 94 83
Di/Ma, Mi/Me, Fr/Ve: 9-12h
E-Mail

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